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Internationale Angelegenheiten,
Frieden und menschliche Sicherheit



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  • MENSCHENRECHTE UND RELIGIONSFREIHEIT

    Die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten des ÖRK (CCIA) blickt auf eine lange Geschichte des Engagements im Kampf um Menschenrechte und Religionsfreiheit zurück. Dieses Engagement beruht auf der Überzeugung, dass Gott eine Gesellschaft will, in der alle Menschen uneingeschränkt an den Menschenrechten teilhaben. Alle Menschen sind nach Gottes Ebenbild geschaffen, sie haben alle gleiche Rechte und sind in Gottes Augen unendlich wertvoll.

    Seit der Vollversammlung in Uppsala 1968 hat der ÖRK überall in der Welt das Ringen der Kirchen und kirchlichen Organisationen um die Einhaltung der Menschenrechte unterstützt; ein besonderer Schwerpunkt waren dabei die Länder, die in Afrika, Asien und Lateinamerika unter der Herrschaft von Militärdiktaturen litten. Kirchliche Menschenrechtsbewegungen wurden zu wichtigen Verfechtern der Gerechtigkeit und Demokratisierung in ihren Gesellschaften und der Verteidigung ihrer Menschen.

    Der ÖRK hat Opfern, Menschenrechtsverfechtern und Kirchenführern die Möglichkeit gegeben, vor den Vereinten Nationen als Zeugen gehört zu werden. Der Rat leistete Hilfestellung bei der Formulierung wichtiger neuer Völkerrechtsnormen zum Schutz der Menschenrechte, beispielsweise zur Ächtung der Folter und zur Unterstützung der Opfer. Innerhalb der UNO-Menschenrechtskommission hat er die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Problem der Folter gefordert.

    Ferner ist die CCIA an der 'dritten Generation' der Normen für den Schutz der Menschenrechte und gegen Militarismus, für das Recht der Menschen auf Frieden und soziale Entwicklung und neuer durchsetzbarer Normen zum Schutz der Religionsfreiheit und für Toleranz beteiligt.

    Informationen zu Menschenrechtsfragen in den verschiedenen Regionen siehe Homepage REGIONALE ANGELEGENHEITEN


    (Links) Osttimor (2000); (Oben) Polizeichef von Haiti mit US-Marinesoldaten und Offizieren der US-Marine (2004)

    (Links) Kindersoldat, Liberia (1996); (Oben) Trennmauer, Israel-Palästina (2003).

    Aktuell bemüht sich das ÖRK-Team für Internationale Angelegenheiten darum, bei den Kirchen in diesem Bereich Kompetenz aufzubauen und zu stärken und damit die Achtung der Menschenrechte durch Beobachtung, Analysen und Bildungsarbeit, Einblick in die Menschenrechtsmechanismen und -Instrumentarien und durch internationale Solidarität und Fürsprache zu gewährleisten.

    Das geschieht auch durch die Veranstaltung von Tagungen mit Menschenrechtsbeauftragten und Experten in Mitgliedskirchen und ökumenischen Partnerorganisationen und durch Besuche in kritischen Menschenrechtssituationen zur Weiterentwicklung der strategischen Menschenrechtsarbeit.

    Der ÖRK bedient sich seines umfangreichen Netzwerkes der Kirchen rund um den Erdball, um an internationalen Foren mitzuwirken, konkreten Menschenrechtsverletzungen auf den Grund zu gehen und der Weltöffentlichkeit die tieferen Ursachen solcher Menschenrechtsverletzungen zur Kenntnis zu bringen. Das geschieht regelmäßig dadurch, dass er den Zugang zur UN-Menschenrechtskommission für Zeugen von der Ortsebene und für Interventionen der Kirchen erleichtert und im Rahmen seiner anwaltschaftlichen Bemühungen auf internationaler Ebene dem UN-Gremium und den Vertragspartnern auch alternative nationale Menschenrechtsberichte zugänglich macht.

    Religionsfreiheit

    ÖRK und CCIA haben der Religionsfreiheit von Anfang an zentrale Bedeutung beigemessen. Die Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit ist auch weiterhin integraler Bestandteil des Mandates des Rates. Im Laufe der Jahre hat sich das ökumenische Verständnis der Religionsfreiheit durch die Vielfalt der konkreten Erfahrungen seiner Mitgliedskirchen in aller Welt fortschreitend weiterentwickelt, erweitert und differenziert.

    Über die CCIA hat der ÖRK einen wertvollen Beitrag zum Entwurf des Artikels 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über Gewissens- und Religionsfreiheit geleistet.

    Religionsfreiheit ist auch weiterhin ein Hauptanliegen der Mitgliedskirchen und des ÖRK. In der Ausübung dieses Rechtes hat sich stets das breite Spektrum der in der Welt vertretenen Überzeugungen widergespiegelt. Im heutigen Kontext, in dem Religion eine immer zentralere Rolle im zivilen und politischen Leben spielt, muss gefragt werden, ob dieses Recht uneingeschränkt gelten kann, oder ob es im Kontext der pluralistischen Gesellschaften differenziert betrachtet werden muss.

    Religionsfreiheit sollte niemals den Anspruch auf Privilegien rechtfertigen. Für die Kirche ist die Religionsfreiheit wesentlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihr der christliche Glaube auferlegt. Im Mittelpunkt dieser Verpflichtungen steht der Dienst an der ganzen Gemeinschaft.5. ÖRK-Vollversammlung, Nairobi, 1975.

    Blick in die Zukunft
    Aufbauend auf diese sechs Jahrzehnte tatkräftigen Engagements für die Menschenrechte gibt es heute drei Hauptbereiche, die die Kirchen in nächster Zeit stärker in den Vordergrund rücken müssen.

    • Die erste wichtige Aufgabe der Kirchen besteht darin, den derzeitigen Sicherheitsschwerpunkt, die Bekämpfung des Terrorismus, zu analysieren, der offensichtlich zunehmend zur Verletzung grundlegender Menschenrechte führt, und Wege zu finden, wie dieser Situation am besten zu begegnen ist.
    • Die zweite Aufgabe liegt im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Die vorherrschende Wirtschaftsform, die auf dem globalisierten freien Markt beruht, hat Millionen von Menschen unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen in sinnlose Beschäftigungen gedrängt, in Gelegenheitsarbeiten ohne Sicherheit für eine dauerhafte Existenz; sie hat zu Massenarbeitslosigkeit, Armut und Verzweiflung geführt. Der Kampf um wirtschaftliche Gerechtigkeit – soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte – wird auch in Zukunft eine Hauptaufgabe der Kirchen sein.
    • Die dritte Aufgabe gilt dem Problem der Intoleranz. In den letzten Jahren haben religiös, ethnisch und national bedingte Diskriminierung, Intoleranz und Gewalt einen erheblichen Anteil an der Unterdrückung und Verletzung von Menschenrechten. Die Rechte religiöser Minderheiten müssen anerkannt, garantiert und geschützt werden. Es muss klargestellt werden, inwieweit die Religionsfreiheit in pluralistischen Gesellschaften ein uneingeschränktes Menschenrecht ist und welche Rolle die Religion in Konflikten und im interreligiösen Dialog spielt.

    Die CCIA ist der Überzeugung, dass sich die internationale anwaltschaftliche Arbeit für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte auf eine lebendige Bewegung an der Basis stützen und deren Auseinandersetzungen im Blick haben muss. Das fordert vom Rat, sein umfangreiches Netzwerk von Kirchen in den verschiedenen Regionen, die kritische Menschenrechtssituationen durchleben, zu pflegen, zu unterstützen und aufrechtzuerhalten.


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