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    UN-Menschenrechtsrat

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 15. März 2006 eine Resolution angenommen, mit der die Einrichtung eines neuen UN-Menschenrechtsrats beschlossen wurde. Der Annahme der Resolution waren schwierige Verhandlungen vorausgegangen. Die Schaffung des Rates wurde von der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten, Kirchen und NROs für Menschenrechtsfragen begrüßt. Sie räumen zwar ein, dass der neue Rat Defizite habe, doch stelle er unter den gegebenen Umständen die beste Lösung dar.

    Die Wahl der Mitglieder des Rates fand am 9. Mai statt, und die Generalversammlung wählte 47 Länder aus den insgesamt 63 Bewerbern aus. Die erste Tagung des Menschenrechtsrates wurde am 19. Juni 2006 in Genf eröffnet.


    Siehe: Der ÖRK auf der ersten Tagung des Menschenrechtsrates

    In der Resolution der Generalversammlung wird anerkannt, dass Frieden und Sicherheit, Entwicklung und die Menschenrechte nicht nur miteinander verflochten sind und einander gegenseitig verstärken, sondern dass sie darüber hinaus die Säulen des Systems der Vereinten Nationen sind und die Grundlagen der kollektiven Sicherheit und des Allgemeinwohls. Die Resolution zollte der von der UN-Menschenrechtskommission im Laufe der Jahre geleisteten Arbeit Anerkennung und verwies auf die Notwendigkeit, das von ihr Erreichte zu bewahren, darauf aufzubauen und ihre Schwächen zu beseitigen.

    Siehe: Der ÖRK auf der ersten Tagung des Menschenrechtsrates


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