Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Potsdam, Deutschland
29. Januar - 6. Februar 2001
Dokument Nr. PR III 4


Zur Beschlussfassung

BERICH DES WEISUNGSAUSSCHUSSES FÜR GRUNDSATZFRAGEN III

Der Ausschuss hatte zwei Hauptaufgaben:

1. über die Berichte der leitenden Amtsträger/innen, des Vorsitzenden und des Generalsekretärs zu beraten und die Stellungnahme des Zentralausschusses vorzubereiten; 2. sich mit Fragen im Zusammenhang mit den organisatorischen Abläufen im ÖRK, mit den Leitungsstrukturen sowie rechtlichen und verfassungsmäßigen Angelegenheiten zu befassen.

BERICHT DER LEITENDEN AMTSTRÄGER/INNEN (GS 1.1)

Nach jeder Tagung des Exekutivausschusses informiert der Generalsekretär den Zentralausschuss über die gefassten Beschlüsse. Ferner werden Beschlüsse der leitenden Amtsträger/innen den Mitgliedern des Exekutivausschusses übermittelt. Das Protokoll der Exekutivausschusssitzungen wird dem gesamten Zentralausschuss zugesandt. Es gab einige Bitten um zusätzliche Informationen oder Erläuterungen. Das Sekretariat würde ein besseres Feedback von den Zentralausschuss-mitgliedern begrüßen, da der Exekutivausschuss ein ständiger Unterausschuss des Zentralausschusses ist. Für die Kommunikation mit Mitgliedern des Zentralausschusses wird vorgeschlagen, soweit dies möglich ist, mit E-mails zu korrespondieren. Zurzeit läuft die Kommunikation über E-mails nur mit den Mitgliedern des Exekutivausschusses.

Der Ausschuss befasste sich mit den Beschlüssen, die der Exekutivausschuss und die leitenden Amtsträger/innen seit der letzten Tagung gefasst haben, und merkt dazu Folgendes an:

Interreligiöser Dialog:
Neben den allgemeinen Leitlinien für den Dialog mit Menschen anderer Religionen hat der ÖRK besondere Leitlinien für den christlich-jüdischen und den christlich-muslimischen Dialog ausgearbeitet. Die Arbeit des ÖRK in diesem Bereich soll vor allem die Mitgliedskirchen in ihren Gesprächen mit Menschen anderer Religionen unterstützen. Es wird empfohlen, einen neuen Schwerpunkt zu setzen und ökumenische Wegweisung und Perspektiven für internationale interreligiöse Initiativen und Ereignisse anzubieten.

Anwaltschaft:
Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung eines neuen ökumenischen Mechanismus für ökumenische Anwaltschaft, nämlich das "Globale ökumenische Aktionsbündnis". Er befürwortet die Kriterien für die Auswahl der Themen (HIV/AIDS, Globalisierung und Welthandel), als wichtige weltweite Probleme, die auch regional, national und global angegangen werden können.

Öffentliche Angelegenheiten: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der Exekutivausschuss in seinen Beschlüssen an den zuvor vom ÖRK vorgegebenen Rahmen gehalten hat. Er macht auf die Broschüre "Die Rolle des Ökumenischen Rates der Kirchen in internationalen Angelegenheiten" aufmerksam, die darlegt, auf welche Prinzipien sich die Beschlüsse des ÖRK zu öffentlichen Angelegenheiten stützen.

Finanzen:
Die Mitglieder des Zentralausschusses wurden an ihre Verpflichtung erinnert, die Mitgliedskirchen auf ihre Beitragspflicht hinzuweisen. In allen Regionen der Welt finden Zusammenkünfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen statt, um ihnen diese Verpflichtung deutlich zu machen.

ACT und ENI:
Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Exekutivausschuss die Statuten und Satzungen von ACT International gebilligt hat, auf deren Grundlage ACT in einen Verein nach Schweizer Recht eingetragen werden soll. Er nahm ferner zur Kenntnis, dass der Exekutivausschuss die notwendigen Schritte zur Verwirklichung des Beschlusses über ACT und ENI genehmigt hat.

Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss:

  • den Bericht der leitenden Amtsträger/innen anerkennend entgegenzunehmen und
  • seine Unterstützung für die vom Exekutivausschuss und von den leitenden Amtsträger/innen seit September 1999 getroffenen Entscheidungen zu bekunden.

    BERICHT DES VORSITZENDEN (GS 1.2)

    Der Ausschuss begrüßte die Bereitschaft des Vorsitzenden, sich freimütig zu den Fragen von Gewalt und Gewaltlosigkeit zu äußern. Sein Ziel, eine Debatte darüber auszulösen, hat er mit Sicherheit erreicht! Die Dekade hat das Ziel, Gewalt zu überwinden. Sie kann auf den Erfahrungen der Dekade: Kirchen in Solidarität mit den Frauen und auf früheren ÖRK-Studien und Initiativen zu diesem Thema aufbauen.

    Es ist daran zu erinnern, dass die Ansprache dazu gedacht war, eine Debatte anzustoßen und die ambivalenten Gefühle zum Ausdruck zu bringen, die eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema wachruft. Es wurde jedoch bestritten, dass die Kirchen kriegerische Handlungen legitimieren oder Gewalt rechtfertigen dürfen, auch wenn es um eine gerechte Sache geht. Es herrschte die Auffassung, dass die Kirchen den Akzent auf die Lehre von einem "gerechten Frieden" und auf die Frage setzen sollten, wie Gewalt verwandelt werden kann; es sollte auch in allen Teilen der Welt nach Beispielen gesucht werden, wo das gelungen ist. Das würde zu theologischem Nachdenken hinführen; das Erzählen solcher Geschichten könnte zu einem überzeugenden Mittel zur Verwirklichung der Dekadeziele werden.

    Der Ausschuss hat die Berichte über die Gespräche in den Kleingruppen entgegengenommen. Er stellte fest, dass der Bericht des Vorsitzenden eine lebhafte Debatte ausgelöst hat, und erwartet, dass die Referenzgruppe für die Dekade die in diesen Berichten enthaltenen Kommentare bei der weiteren konzeptionellen Arbeit an dem Rahmen für die Dekade berücksichtigen wird.

    Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss:

  • den Bericht des Vorsitzenden anerkennend entgegenzunehmen und
  • empfiehlt den Kirchen, sich mit diesen Überlegungen auseinanderzusetzen.

    BERICHT DES GENERALSEKRETÄRS (GS 2)

    Der Ausschuss dankt für die klare Darstellung der gegenwärtigen Situation der Kirchen in der Welt. Er nahm mit Anerkennung zur Kenntnis, dass der Generalsekretär bei Besuchen in den Mitgliedskirchen weniger als Administrator denn als Bruder in Christus wahrgenommen wird.

    Der Ausschuss würdigte 1) die Analyse der Situation von Kirche und Gesellschaft in Europa nach dem Fall der Berliner Mauer; 2) den Überblick über die ekklesiologischen Unterschiede. Eine kurze Beschreibung der Rolle Europas in der Welt im 19. Jahrhundert wäre hilfreich gewesen.

    Das Konzept des ökumenischen Raums ist im Zentralausschuss auf großes Interesse gestoßen und gibt Anlass zu weiterem Nachdenken über seine Implikationen. Weitere Arbeit erfordern beispielsweise auch Begriffe wie allumfassend, inklusiv/integrativ, Meinungsvielfalt und der Ort, an dem alle mitwirken können. Es wurde Besorgnis geäußert im Hinblick darauf, was dies für die Identität des ÖRK bedeutet und welche finanziellen Konsequenzen sich daraus ergeben.

    Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss,

  • den Bericht mit Anerkennung entgegenzunehmen,
  • den Kirchen seine Überlegungen zur Prüfung zu empfehlen,
  • anzuregen, dass die Bemerkungen zum "Kirchesein" in der Sonderkommission und im Kontext von Glauben und Kirchenverfassung aufgegriffen werden.

    ÖRK-LEITUNGSSTRUKTUR (PRIII 2)

    Zu Beginn der Diskussion wurde ein Arbeitspapier erörtert, das dem Ausschuss auf Ersuchen des Zentralausschusses 1999 vorgelegt wurde und das sich - erstmals seit 30 Jahren - mit dem Wesen und der Zielsetzung der Vollversammlung beschäftigt. In diese Debatte werden auch die Mitgliedskirchen, die Vollversammlungsdelegierten und der Zentralausschuss einzubeziehen sein.

    Die folgenden Fragen müssen erörtert werden:
    1. Die Rolle der Vollversammlung. Sollte sie ein sowohl legislatives als auch beratendes Organ bleiben, das zugleich als Gemeinschaft und zum Gottesdienst zusammenkommt? Würden ihm die legislativen Funktionen ganz entzogen, dann könnte es zu einer "Talkshow" werden und damit für kirchliche Verantwortliche nicht mehr attraktiv sein.

    2. Abstimmungsverfahren. Wie sollten bei bestimmten Themen Entscheidungen getroffen werden? Mehrheitsbeschlüsse und Konsens sind nicht die einzigen Möglichkeiten. Einige Kirchen haben für bestimmte Themen die Zweidrittel-Mehrheit und die qualifizierte Minderheit eingeführt und stimmen nach Gruppen ab. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit von Beschlüssen der ÖRK-Leitungsgremien sehr begrenzt ist.

    3. Zentralausschuss. Wäre es sinnvoller, die Mitglieder nicht von der Vollversammlung wählen, sondern von den Mitgliedskirchen delegieren zu lassen, und zwar auf der Grundlage regionaler/konfessioneller/sozialer Kriterien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der ÖRK besonderen Wert auf die Vertretung von Frauen und jungen Menschen legt? Dies würde eine Gruppierung von Mitgliedskirchen zwecks Repräsentativität erforderlich machen. Es hätte ferner den Vorteil, die Mitwirkung der nationalen/regionalen Kirchenräte zu verstärken, diese Räte mehr in den ÖRK einzubinden und damit die Kommunikation zu verbessern. Dieses neue Modell jedoch erfordert weitere Arbeit und die Mitarbeiter/innen werden ersucht, verschiedene Methoden und Kriterien der Repräsentativität zu prüfen und dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung zur Beratung zu unterbreiten.

    4. Terminologie. Sind die Bezeichnungen Vollversammlung, Zentralausschuss und Exekutivausschuss für die Beschreibung einer Gemeinschaft von Kirchen geeignet?

    Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss,

  • die Einleitung eines Reflexionsprozesses über das Wesen und die Zielsetzung der Vollversammlung und die Ausweitung dieser Reflexion auf alle ÖRK-Leitungsstrukturen zu begrüßen,
  • die Verbindungen zur gleichzeitigen Debatte in der Sonderkommission und zum Mandat der vom Exekutivausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zur Mitgliedschaft zu bestätigen,
  • zur koordinierten Weiterentwicklung dieser Reflexion zu ermutigen in der Erwartung, dass dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung spezifische Vorschläge unterbreitet werden.

    Zeitplan: (PRIII 3)

    Der Ausschuss erörterte den vorliegenden und den vorgeschlagenen Zeitplan für die Neunte Vollversammlung und die Tagungen des Zentralausschusses. Er akzeptierte die Gründe für eine Verschiebung der Vollversammlung auf 2006, und zwar sowohl wegen des Umfangs der für diese Jahre geplanten ÖRK-Arbeit - Sonderkommission, Planung unserer Vollversammlung und Wahl eines neuen Generalsekretärs - als auch wegen wichtiger Versammlungen von ökumenischen Partnerorganisationen in den Jahren 2001 - 2005.

    Der Ausschuss würde es für eine ideale Lösung halten, wenn der Zentralausschuss jährlich tagte; er verkennt indessen nicht den finanziellen Aufwand, der damit verbunden wäre. Er befasste sich eingehend mit einem Vorschlag des Finanzausschusses, im Jahr 2003 auf eine Tagung des Zentralausschusses zu verzichten. Da dies jedoch Konsequenzen für die Wahl eines neuen Generalsekretärs hätte, und außerdem das für 2002-2003 vorgeschlagene Arbeitsprogramm für die Arbeit des Rates von ausschlaggebender Bedeutung ist; schlägt der Ausschuss Tagungen des Zentralausschusses für 2002 und 2003 vor. Im Jahr 2004 müsste dann keine Zentralausschusstagung stattfinden, sondern erst wieder zu Anfang des Jahres 2005. Damit hätte der neue Generalsekretär Zeit, sich vor einer Zentralausschusstagung einzuarbeiten, und es bliebe Zeit für letzte Beschlüsse zur Vollversammlung, während der Gesamthaushalt entlastet würde.

    Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss,

  • die für August 2004 geplante Tagung des Zentralausschusses auf Anfang 2005 zu verschieben;
  • die Termine für die Tagung des Exekutivausschusses entsprechend abzuändern.

    Humanressourcen:
    Der Ausschuss nahm mit Dank den Bericht der Direktorin für Humanressourcen entgegen, in dem der neue Gehaltsplan und die Personalentwicklung dargelegt werden.

    Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen: (REL 2 und PRI 11)

    Der Ausschuss begrüßte sowohl die Idee eines Forums als auch die bisherigen Bemühungen, seine Durchführbarkeit zu prüfen. Er war der Auffassung, dass es für den ÖRK wichtig ist, den Dialog mit Kirchen aufzunehmen, die dem Rat nicht angehören und zunächst ein gewisses Maß an Mißtrauen hegen. So wichtig diese Angelegenheit auch ist, der Ausschuss hatte keinen Zweifel daran, dass keine neuen Strukturen geschaffen werden sollten, die mit den ökumenischen Strukturen konkurrieren, und dass der ÖRK finanziell nicht belastet werden sollte. Es könnten auch als Alternative zu einem institutionell strukturierten weltweiten Forum von Zeit zu Zeit regionale oder globale Foren einberufen werden, die sich mit bestimmten Problemen befassen.


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