Ökumenischer Rat der Kirchen
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Schweiz |
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INTERNATIONALE KIRCHENORGANISATIONEN BEGRÜSSEN KOSOVO-FRIEDENSABKOMMEN |
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cf. ÖRK-Aktuelles vom 1. Juni 1999 Internationale Kirchenorganisationen in Genf haben mit Freude auf das gestern vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) gebilligte Kosovo-Friedensabkommen reagiert. "Insbesondere begrüssen wir die Übereinkunft der Parteien, sich wieder an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu halten, um eine dauerhafte Beilegung dieses Konfliktes zu erreichen, denn wir sind der Überzeugung, dass Frieden und harmonische Beziehungen unter den Völkern Jugoslawiens und des gesamten Balkans nur in diesem Kontext angemessen und effektiv angestrebt werden können", heisst es in der ökumenischen Erklärung, die vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), dem Lutherischen Weltbund (LWB) und dem Reformierten Weltbund (RWB) gemeinsam getragen wird. Die Erklärung ruft besonders die Kirchen in Europa und Nordamerika dazu auf, sich "tatkräftig und grosszügig" am Wiederaufbau, der Repatriierung von Flüchtlingen und der Versöhnungsarbeit zu beteiligen. Es folgt der Text der Erklärung: "Kirchen, Christen und Menschen anderen Glaubens in aller Welt haben sich dafür eingesetzt und dafür gebetet, dass den Schrecken der ethnischen Säuberungen und den verheerenden NATO-Bombenangriffen auf Kosovo und Serbien, die elf Wochen andauerten, ein Ende gesetzt wird. Sie leisteten Hilfe und standen solidarisch zu den Hunderttausenden von Kosovo-Albanern, Serben und anderen, die zur Flucht aus Kosovo und anderen Teilen Jugoslawiens gezwungen waren. Wir danken Gott dafür, dass die Parteien schliesslich übereingekommen sind, den Konflikt zu beenden, und wir danken ihm für die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und aller anderen, die sich unermüdlich hierfür eingesetzt haben. Insbesondere begrüssen wir die Übereinkunft der Parteien, sich wieder an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu halten, um eine dauerhafte Beilegung dieses Konflikts zu erreichen, denn wir sind der Überzeugung, dass Frieden und harmonische Beziehungen unter den Völkern Jugoslawiens und des gesamten Balkans nur in diesem Kontext angemessen und effektiv angestrebt werden können. Wir begrüssen und bekräftigen die erneute Erklärung des Sicherheitsrats, derzufolge eine dauerhafte Lösung gefunden werden muss, die die Souveränität und territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien achtet. Wir unterstützen ferner mit Nachdruck die Feststellung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, eine dauerhafte Beilegung dieser Krise müsse auf der soliden Grundlage der Achtung der Menschenrechte aufbauen. Der Wiederaufbau im Kosovo ist heute eine zentrale Aufgabe, und er ist unabdingbare Voraussetzung für die Rückkehr der Flüchtlinge; doch auch die Behebung der in Serbien angerichteten Schäden und die Aussetzung wirtschaftlicher Strafmassnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung des Friedens, die Linderung des menschlichen Leids und die Versöhnung in der Region. Die vor zwei Wochen nach Albanien und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien entsandte Delegation des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Konferenz Europäischer Kirchen unterstrich, dass die Kriegsschäden weit über die Grenzen Jugoslawiens hinausgehen. Die internationale Gemeinschaft muss dem Wiederaufbau der Infrastruktur, der Wohnstätten und der wirtschaftlichen Strukturen in ganz Jugoslawien Priorität geben und für den Wiederaufbau und die Versöhnung einen umfassenden und regionalen Ansatz wählen, um die Voraussetzungen für wirtschaftliche und politische Stabilität sowie für Frieden im ganzen Südosten Europas zu schaffen. All jene, die im Inland vertrieben oder aus Kosovo ausgewiesen worden sind, müssen die Möglichkeit haben, sicher in ihre Heimat zurückzukehren. Zugleich darf nach international anerkannten Grundsätzen des Flüchtlingsschutzes niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen zurückzukehren, solange er begründete Angst vor Verfolgung oder vor der Verletzung seiner Menschenrechte hat. Auch der Grundsatz der Familienzusammenführung ist voll und ganz zu achten, sowohl in Kosovo als auch in der Diaspora. Wenn die Flüchtlinge zurückkehren, müssen die in Kosovo ansässigen serbischen Gemeinschaften vor Vergeltungsaktionen und Verletzungen ihrer Menschenrechte geschützt werden. Der Sicherheitsrat hat deutlich erklärt, dass die Aufgabe, Frieden zu schaffen und zu konsolidieren sowie eine effektive zivile Verwaltung aufzubauen, sowohl eine militärische als auch eine zivile Komponente hat. Diese beiden Rollen sollten nicht verwechselt werden. Diejenigen, die militärische Verantwortung für die Sicherheit tragen, müssen in Bezug auf den Einsatz bewaffneter Gewalt grösstmögliche Zurückhaltung üben. Die Verantwortung für den Wiederaufbau einer zivilen Verwaltung und einer funktionsfähigen zivilen Polizei sollte ausschliesslich in den Händen der zivilen Komponente liegen, in deren Rahmen die OSZE eine führende Rolle spielen sollte. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte sollte einen klar definierten Auftrag sowie Unterstützung für die Überwachung während der Umsetzungsphase des Friedensabkommens und für die Schaffung effektiver lokaler und nationaler Menschenrechtsmechanismen erhalten. Den Kirchen wird eine Schlüsselrolle bei der ungeheuren Aufgabe zukommen, umgehend mit dem Wiederaufbau, der Repatriierung von Flüchtlingen und der Versöhnungsarbeit zu beginnen. Wir rufen die Kirchen insbesondere Europas und Nordamerikas auf, diese Herausforderung tatkräftig und grosszügig anzunehmen: im Kosovo und den anderen jugoslawischen Republiken, in Albanien und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, und bei den Flüchtlingen, die in ihren Ländern Zuflucht gesucht haben. Wir beten darum, dass dieses Abkommen dem Krieg ein Ende setzt. Ein gerechter und dauerhafter Frieden jedoch erfordert von der internationalen Gemeinschaft, der Regierung des Landes und den Kirchen ein langfristiges und intensives Engagement für Versöhnung. Möge Gott alle, die vor und während des Krieges so viel Leid ertragen mussten, segnen und ihnen den Weg zu einem solchen Frieden weisen."
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von inzwischen 336 Kirchen in über 100 Ländern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die römisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ÖRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefähr alle sieben Jahre zusammentritt. Der ÖRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegründet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretär Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.
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