Ökumenischer Rat der Kirchen

Achten Vollversammlung
Vollversammlungsausschüsse

Öffentliche Erklärungen



Öffentliche Erklärungen stellen für den ÖRK eine Möglichkeit dar, sich zu kontroversen Fragen auf der internationalen Tagesordnung zu äußern. Die wichtigsten Bestimmungen für die Veröffentlichung solcher Erklärungen sind in Artikel X der Satzung des ÖRK enthalten:
In Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ökumenische Rat durch seine Vollversammlung oder seinen Zentralausschuss Erklärungen zu Situationen und Problemen veröffentlichen, denen er oder seine Mitgliedskirchen sich gegenübergestellt sehen. Wenn solche Erklärungen auch als Ausdruck des Urteils oder der Betroffenheit einer so weithin repräsentativen christlichen Gemeinschaft große Bedeutung und großen Einfluss haben, so besteht doch ihre Autorität nur in dem Gewicht, welches sie durch die ihnen innewohnende Wahrheit und Weisheit selber haben, und die Veröffentlichung solcher Erklärungen kann nicht bedeuten, dass der Ökumenische Rat irgendeine verfassungsmäßige Gewalt über die ihn konstitutierenden Kirchen oder das Recht, für sie zu sprechen, hat oder haben kann...
In demselben Artikel folgen sodann spezielle Bestimmungen für die Veröffentlichung von Erklärungen in Zeiten, in denen die Vollversammlung nicht tagt.

Eine öffentliche Erklärung kann verschiedene Formen annehmen; es kann sich dabei um Konsultationsberichte und Lagebeurteilungen, Pastoralbriefe und Aufrufe an Mitgliedskirchen, Resolutionen, Gespräche mit und Appelle an Regierungen und zwischenstaatliche Gremien handeln.

Öffentliche Erklärungen sind nur eine der Handlungsweisen, mit denen der Rat auf internationale Entwicklungen reagieren kann; und in vielen Situationen können andere Arten des Vorgehens durchaus wirksamer sein. Dazu gehören Pastoralbesuche bei Kirchen in schwierigen oder kritischen Situationen, Gespräche mit Regierungen, Interventionen bei zwischenstaatlichen Gremien, Entsendung von Delegationen, die bestimmte Probleme oder Situationen untersuchen und darüber berichten, vertrauliches Vorstelligwerden bei Regierungen, Unterstützung von und Solidarität mit Kirchen und Aktionsgruppen. Unterstützt wird all dies durch die ständige Beobachtung von Entwicklungen, die Leben und Zeugnis der Kirchen in bestimmten Situationen wie auch die Gemeinschaft der Kirchen insgesamt betreffen.

Der Zentralausschuss hat die Hauptkriterien für die Auswahl von Fragen festgelegt, zu denen öffentliche Erklärungen abgegeben werden:

Verfahren während der Vollversammlung
Der scheidende Exekutivausschuss schlägt dem Geschäftsausschuss der Vollversammlung eine Liste von Fragen vor, zu denen seines Erachtens eine Erklärung abgegeben werden sollte. Die Zustimmung der Vollversammlung wird auf einer der ersten Geschäftssitzungen eingeholt, auf der die Delegierten ebenfalls über Verfahrensweisen und Fristen für die Einreichung weiterer Themenvorschläge informiert werden, zu denen die Vollversammlung sich ihrer Meinung nach noch äußern sollte. Der Ausschuss für öffentliche Erklärungen prüft diese Vorschläge dann vor dem Hintergrund der aufgelisteten Kriterien und wählt, unter Berücksichtigung zeitlicher und anderer Zwänge, denen die Arbeit der Vollversammlung unterliegt, Themen aus, zu denen er öffentliche Erklärungen empfiehlt.

Die ausgewählten Themen sollten von großer internationaler und ökumenischer Bedeutung sein. Der Ausschuss für öffentliche Erklärungen wird keine Erklärungen zu Problemen oder Situationen vorschlagen, die auf üblichem Wege vom Generalsekretär, den leitenden Amtsträgern/innen oder dem Zentral- bzw. Exekutivausschuss behandelt werden können. Er wird auch keine Erklärungen zu Angelegenheiten vorschlagen, bei denen andere Vorgehensweisen angemessener sind.

Der Ausschuss für öffentliche Erklärungen bereitet Erklärungsentwürfe vor, die der Vollversammlung auf einer ihrer Plenargeschäftssitzungen zur Annahme vorgelegt werden.


Vollversammlungsausschüsse
8. Vollversammlung und 50. Geburstag
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