Ökumenischer Rat der Kirchen

Achten Vollversammlung
Vollversammlungsausschüsse

Die Arbeit des Nominierungsausschusses



Eine der wichtigsten Aufgaben einer Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen besteht darin, aus den Reihen der Delegierten die Mitglieder des neuen Zentralausschusses zu wählen, der den ÖRK in den Jahren bis zur nächsten Vollversammlung leiten wird.

In der Verfassung des ÖRK ist die Zahl der zu wählenden Zentral-ausschussmitglieder festgelegt: höchstens 145 aus den Mitgliedskirchen und höchstens 5 aus den angeschlossenen Mitgliedskirchen. Die ÖRK-Satzung sieht vor, dass ein Nominierungsausschuss der Vollversammlung gewählt wird, der eine Kandidatenliste aufstellt, über die die Vollversammlung abstimmt. Die Satzung legt ebenfalls die Kriterien fest, die der Nominierungsausschuss bei der Vorbereitung seiner Nominierungsvorschläge beachten muss. Neben den fachlichen Kompetenzen der vorgeschlagenen Personen schließen diese Kriterien eine gerechte und angemessene Vertretung des gesamten konfessionellen, geographischen und kulturellen Spektrums der ÖRK-Mitgliedskirchen, der wichtigsten in ihnen vertretenen Richtungen sowie der Laien Männer, Frauen und junger Menschen (Satzungsartikel III.4) ein.

Natürlich kann es in jedem Wahlprozess, in dem einige Personen gewählt und andere nicht gewählt werden, zu Unstimmigkeiten kommen; und die Wahl eines neuen Zentralausschusses ist oft ein schwieriges, ja kontroverses Unterfangen auf ÖRK-Vollversammlungen gewesen. Bereits 1994 begannen deshalb im Zentralausschuss die Diskussionen, die später im Vorbereitungsausschuss für die Vollversammlung fortgesetzt wurden, über die Art und Weise, wie in Harare mit dieser Frage umgegangen werden sollte.

Auf der Grundlage dieser Diskussionen traf der Zentralausschuss im September 1995 einen Beschluss zum Nominierungsprozess für die Achte Vollversammlung. Ein Schlüsselelement dieses Prozesses waren intensivere Konsultationen mit Mitgliedskirchen vor der Vollversammlung, in denen sie ermutigt wurden, sich früher und aktiver an der Aufstellung von Listen möglicher Kandidaten/innen zu beteiligen. Die Kirchen wurden darüber informiert, dass

Insbesondere sind die Kirchen ermutigt worden, mit anderen Kirchen in ihrer Region oder Sub-Region Kontakt aufzunehmen, um gemeinsame Listen möglicher Kandidaten/innen aus der betreffenden Region oder Sub-Region aufzustellen. Im Hinblick auf die Aufstellung dieser Listen wurden die Kirchen gebeten, (1) mehr Namen anzugeben, als es vermutlich Sitze für ihre Region oder Sub-Region geben wird, und (2) soweit wie möglich die in der ÖRK-Satzung festgelegten Kriterien für eine ausgewogene Vertretung zu befolgen.

In Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis ist beschlossen worden, dass 25% der Sitze des neuen Zentralausschusses mit Delegierten aus den orthodoxen Mitgliedskirchen des ÖRK besetzt werden sollten.

Es steht zu hoffen, dass im Rahmen des vom Zentralausschuss gebilligten Prozesses 90% der Sitze des neuen Zentralausschusses mit Delegierten besetzt werden können, die von regionalen und sub-regionalen Gruppen und den orthodoxen Kirchen vorgeschlagen worden sind.

Dank dieses Vorgehens liegen dem Nominierungsausschuss daher bereits zu Beginn seiner Arbeit auf der Vollversammlung umfangreiche Informationen über potentielle Kandidaten/innen vor. Seine Aufgabe besteht insofern primär darin, aus den vorgelegten Listen Personen auszuwählen und seine Kandidatenliste so zusammenzustellen, dass insgesamt eine ausgewogene Vertretung gewährleistet ist. Dabei wird der Ausschuss nötigenfalls Rücksprache mit Delegierten aus Mitgliedskirchen und verschiedenen Regionen halten. Um das, was offensichtlich eine extrem schwierige Aufgabe ist, zu erleichtern, hat der Zentralausschuss ferner beschlossen, dass die Mitglieder des Nominierungsausschusses, wie bereits auf der letzten Vollversammlung, nicht in den Zentralausschuss gewählt werden können.

Auch die Delegierten werden Gelegenheit erhalten, Namen für den neuen Zentralausschuss vorzuschlagen. Die genauen Verfahrensweisen und die dafür festgelegten Fristen werden im Verlauf der Plenarsitzung erklärt, auf der der Nominierungsausschuss seinen ersten Bericht mit einer vorläufigen Kandidatenliste für den neuen Zentralausschuss vorlegt. Die ÖRK-Satzung enthält drei Bestimmungen für die Einreichung eines zusätzlichen Nominierungsvorschlags: er muss (1) schriftlich, (2) von mindestens sechs Delegierten und (3) als Ersatz für einen bestimmten Namen auf der vom Nominierungsausschuss vorgelegten Liste eingereicht werden. Der Nominierungsausschuss wird diese Vorschläge unter Berücksichtigung aller obengenannten Kriterien für eine ausgewogene Vertretung prüfen. Aufbauend darauf wird er eine zweite Kandidatenliste aufstellen, die der Vollversammlung in einer Plenarsitzung zur Abstimmung vorgelegt wird. Normalerweise erfolgt die Wahl durch Stimmzettel.

Im Anschluss an die Wahl wird der neue Zentralausschuss eine erste kurze Sitzung abhalten, um aus der Reihe seiner Mitglieder einen Nominierungsausschuss zu wählen, der zuständig ist für die Aufstellung einer Kandidatenliste für die leitenden Amtsträger/innen des Zentralausschusses und die Mitglieder des Exekutivausschusses. Der neue Zentralausschuss wird im Verlauf der Vollversammlung eine weitere Sitzung abhalten, um diese Wahlen durchzuführen und alle organisatorischen Fragen zu regeln, die vor seiner ersten vollen Tagung, die voraussichtlich im September 1999 stattfinden wird, behandelt werden müssen.


Vollversammlungsausschüsse
8. Vollversammlung und 50. Geburstag
Urheberrecht 1998 Ökumenischer Rat der Kirchen. Für Kommentare: webeditor