Ökumenischer Rat der Kirchen

Achten Vollversammlung
Auf dem Weg zu einem Gemeinsamen Verständnis und einer
Gemeinsamen Vision vom ÖRK Implikationen für die Verfassung
Georges Tsetsis


Nachdem uns in der vorangegangenen Sitzung das Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision vom ÖRK" (CUV) und die Erklärung "Unsere ökumenische Vision" in grossen Zügen vorgestellt worden sind, und nachdem wir anschliessend an der Debatte darüber teilgenommen haben, ist es nun an der Zeit, dass wir uns mit den Implikationen dieser Texte für die Verfassung und für die praktische Arbeit - also für das alltägliche Leben im Ökumenischen Rat der Kirchen - befassen.

Zunächst möchte ich jedoch kurz daran erinnern, dass am Anfang des gemeinsamen Reflexionsprozesses der Kirchen die Frage stand: Wessen Aufgabe ist es, die christliche Einheit zu fördern? Die Aufgabe des ÖRK als Institution, wie es Artikel III der geltenden Verfassung vorsieht, oder die Aufgabe der Mitgliedskirchen?   Aufgabe derjenigen Kirchen also, die einander im Rahmen des ÖRK zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft aufrufen, und die auf diese Einheit zugehen wollen, damit die Welt glaube?

Im Zusammenhang hiermit war auch die Frage zu beantworten, welches die Funktionen und Ziele des ÖRK sein sollten, oder auch die neue Rolle, die den Mitgliedskirchen künftig in dieser "Gemeinschaft der Kirchen" - also dem ÖRK - zukommen sollte, während sie weiterhin mit anderen Partnern in der einen ökumenischen Bewegung zusammenarbeiten.

Ausgehend von diesen beiden Fragen hatte nun der scheidende Zentralausschuss die Aufgabe, die Verfassung des ÖRK im Sinne der oben genannten Texte zu überarbeiten, und so sind die folgenden Vorschläge entstanden.

1. Abänderungsvorschläge zur Verfassung
Artikel III über Ziele und Funktionen. Der erste Abänderungsvorschlag betrifft Artikel III der Verfassung, der die Ziele und Funktionen des ÖRK behandelt. Bereits nach der ersten Lesung des Dokuments "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision vom ÖRK" (CUV) vor drei Jahren waren Vorschläge zur Abänderung der Verfassung gemacht worden. Diese wurden dann unter Berücksichtigung der Kommentare der Mitgliedskirchen auf der 48. Tagung des Zentralausschusses im September 1997 präzisiert.

Die vom Zentralausschuss vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf S. 140 des "Arbeitsbuchs für die Vollversammlung"; sie sind parallel zur geltenden Fassung fett gedruckt. Sie sehen, dass der vorgeschlagene Artikel die Gegebenheiten und die Rollenverteilung im ÖRK grundlegend verändert. Von nun an wird nicht mehr der Rat die Kirchen zum Ziel der sichtbaren Einheit aufrufen, sondern die Kirchen werden sich der in Gestalt des ÖRK vorhandenen Plattform bedienen, um ihre Einheit zu fördern und gemeinsam auf die Verwirklichung jener Ziele hinzuarbeiten, für die sie den Rat gegründet haben. In diesem abgeänderten Artikel wird insbesondere festgehalten, dass der ÖRK der Erbe der weltweiten Bewegungen ist, die ihm vorausgingen - Glauben und Kirchenverfassung, Praktisches Christentum, Internationaler Missionsrat und Weltrat für christliche Erziehung - und dass er ihr Werk weiterführen wird. Ferner wird unterstrichen, dass der ÖRK zwecks Stärkung der "einen ökumenischen Bewegung" die Beziehungen zu Kirchen ausserhalb der Mitgliedschaft sowie auch zu ökumenischen Organisationen auf Orts-, regionaler und internationaler Ebene fördern soll.

Weitere Verfassungsänderungen betreffen Artikel V zur Organisation und beziehen sich

(a) auf S. 143 auf die Aufgaben der Vollversammlung im Hinblick auf die Festlegung der allgemeinen Arbeitsschwerpunkte des ÖRK (die Änderung beschränkt sich auf die Einfügung eines einzigen Wortes in Artikel V.1.c), und

(b) auf S. 144 auf die Aufgaben des Zentralausschusses im Hinblick auf

2. Vom Zentralausschuss vorgeschlagene Änderungen der ÖRK-Satzung
Parallel zu den Verfassungsänderungen unterbreitet der Zentralausschuss dieser Vollversammlung eine Reihe von Satzungsänderungen, um die Satzung den neuen Bestimmungen der Verfassung anzupassen. Hierzu sei angemerkt, dass diese Änderungen auch den Vorkehrungen entsprechen, die der Zentralausschuss bereits in die Wege geleitet hat, um die im CUV-Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision vom ÖRK" umrissenen Schwerpunkte in die Struktur des ÖRK einzubringen.

Diese Änderungen sind im "Arbeitsbuch für die Vollversammlung" kursiv gesetzt. Im einzelnen finden Sie

3. Das Verfahren
Abschliessend möchte ich Ihnen mitteilen, dass alle Mitgliedskirchen im Einklang mit der Satzung rechtzeitig von diesen Abänderungen in Kenntnis gesetzt worden sind, und dass sie dem Generalsekretär innerhalb der von der ÖRK-Verfassung vorgesehenen Frist von sechs Monaten vor der Vollversammlung keine Reaktionen zum Inhalt und der Art dieser Änderungen haben zugehen lassen.

Die Teilnehmer/innen dieser Vollversammlung sind nunmehr herzlich eingeladen, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen, sofern sie es wünschen. Ihre Anmerkungen und Vorschläge werden dem Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I der Vollversammlung unterbreitet. Dieser wird den endgültigen Text ausarbeiten, der Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zur Annahme vorgelegt wird.


Beratende Plenarsitzung zum Thema "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" (CUV)
8. Vollversammlung und 50. Geburtstag
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