Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen I
- wie von der Achten
Vollversammlung angenommen -
Der Vorsitzende rief dazu auf, Vertrauen in die Zukunft zu zeigen, sprach aber gleichzeitig offen über die durch verschiedene Faktoren verursachte Krise und forderte den Rat zur Selbstkritik und zur Neudefinition seiner künftigen Orientierungen, Strukturen und Aktivitäten auf. Der Bericht unterstrich, dass es eine "Krise der institutionellen Ökumene" gibt, hielt aber fest, dass es nicht angeht, diese unkritisch als "Krise der ökumenischen Bewegung" oder als "orthodoxe Krise" zu bezeichnen.
Das Bewusstsein einer neuen Situation ruft nach Erneuerung. Der Reflexionsprozess der CUV-Grundsatzerklärung hat sich darum bemüht, der ökumenischen Vision einen neuen Ausdruck zu verleihen und deren Kohärenz und Ganzheit zu durchdenken. Im Geiste der CUV-Erklärung ruft der Bericht zu Umkehr und Verwandlung auf, zu einer Neubeurteilung unseres Verständnisses der Kirche in einem ökumenischen Kontext, ohne ausser acht zu lassen, dass einige Kirchen nicht völlig zufrieden sind mit den durch die CUV-Erklärung vorgeschlagenen Veränderungen. Er unterstreicht daher die Tatsache, dass das CUV-Thema als andauernder Prozess betrachtet werden muss.
Der Bericht ortet die Anliegen der Orthodoxen im Umfeld dieses Prozesses. Er bekräftigt die Verpflichtung der Orthodoxen zur ökumenischen Bewegung, unterstreicht den orthodoxen Beitrag zum ÖRK, legt die Ursachen der gegenwärtigen Schwierigkeiten aus und informiert die Vollversammlung über die bis jetzt unternommenen Initiativen und Anstrengungen. Auf diesem Hintergrund schlägt er vor, einen Raum zu schaffen, in dem orthodoxe Kirchen in eine kreative Interaktion mit anderen Mitgliedskirchen eintreten können.
Der Bericht bestätigt die Notwendigkeit, dass der ÖRK und seine Mitgliedskirchen ihre Verpflichtung für Menschenrechte, Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung neu definieren und neu verständlich machen. Man kann nur unterstreichen, wie umfassend der Bericht ist, doch muss man auch die anschliessende Diskussion erwähnen, während der das Problem der Vergebung und Busse als ein integrierender Bestandteil des Versöhnungsprozesses und das Problem der Korruption eingebracht wurden, die als eine chronische, alle Gesellschaften und alle Lebensbereiche befallende Krankheit bezeichnet werden kann.
In praktisch allen Teilen des Berichts wird die Jugend erwähnt und wird zu integrierter Jugendarbeit in der ökumenischen Bewegung aufgerufen. Dieser Appell wurde noch verstärkt durch eine im Plenum gegebene Antwort des Vorsitzenden, die Kirchen sollten selbst mehr Möglichkeiten schaffen, damit die Jugendlichen am kirchlichen Leben und an der ökumenischen Bewegung teilhaben können.
Im Jahr 2001 wird Ostern auf ein gemeinsames Datum, nämlich den 15. April, fallen. Der Vorsitzende hob diesen Zeitpunkt als eine Möglichkeit hervor, einen Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Osterfeier voranzukommen.
Die Achte Vollversammlung nahm den Bericht des Vorsitzenden anerkennend und mit Dank für alles, was er zum Leben des Rates seit der Siebten Vollversammlung des ÖRK beigetragen hat, entgegen.
Der Bericht stellt die Frage, was wir aus der Tradition des Jubel- oder Erlassjahres lernen und für unsere gemeinsame Reise zur Gemeinschaft aufgreifen können und welcher Ort und welche Aufgabe dem ÖRK in diesem Zusammenhang zukommen könnte oder sollte. Mit dem Bild der "institutionellen Gefangenschaft" lädt der Bericht zu einem grundlegenden Nachdenken über den "ökumenischen Raum" heute ein, über ein Verständnis, das in der Hauptsache von dem Programm zu einer Theologie des Lebens angeregt ist. Damit soll versucht werden, die Grenzen der gegenwärtigen institutionellen Ökumene, die als solche mit über die Gemeinschaft der ÖRK-Mitgliedskirchen hinausgeht, zu überwinden. Die unzähligen Möglichkeiten, wie der Begriff des "ökumenischen Raums" auf eine Vielzahl von Aktivitäten und Programme des ÖRK angewendet werden kann, ruft nach einer weitergehenden Erforschung und Ausleuchtung seiner ökumenischen Implikationen. Dies könnte in den kommenden Jahren die Aufgabe von Teams und Clusters in der neuen Ausgestaltung des ÖRK sein.
Der Bericht nimmt die Besorgnis des Vorsitzenden über den Stand der Beziehungen zu den Orthodoxen auf und teilt sie, weitet dann aber den Horizont aus und stellt Fragen zur gegenwärtigen, institutionellen Auffassung der Mitgliedschaft, die sich aus den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen, aber auch aus neuesten Entwicklungen ergeben haben. Der Bericht versucht nicht, schon mit Lösungen aufzuwarten. Er stellt lediglich die Frage, ob es andere Formen der Partizipation gibt als jene der institutionellen Mitgliedschaft. Ebenso wird die Frage aufgeworfen, ob die Bildung eines Forums der Bereitschaft des ÖRK greifbaren Ausdruck verleihen könnte, weitergehende, über die Mitgliedschaft hinausreichende Beziehungen mit ökumenischen Partnern zu fördern. Beide Fragen laden dazu ein, während und nach dieser Vollversammlung darüber nachzudenken und Stellung dazu zu nehmen.
Der Bericht schliesst, indem er den zweiten Teil des Vollversammlungsthemas, "Seid fröhlich in Hoffnung", aufgreift. Es ist dies der Mittelpunkt einer Vision, die die Kirchen in das 21. Jahrhundert hineinführen könnte, einer ökumenischen Vision, die so gewinnend sein könnte, dass sie die neue Generation zu begeistern vermag.
Die Achte Vollversammlung nahm den Bericht des Generalsekretärs anerkennend und dankbar entgegen.
Der Zentralausschuss stellt der Vollversammlung die Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu
einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" (CUV) vor
als einen Meilenstein auf der kontinuierlichen Reise des Nachdenkens über das Wesen und das
Ziel der ökumenischen Bewegung im allgemeinen und über den Auftrag des
Ökumenischen Rates der Kirchen im besonderen. Bereichert und unterstützt durch
jahrelange, andauernde Reflexion der Mitgliedskirchen und verschiedener Gremien des Rates
versucht das CUV-Dokument Werte und Prinzipien zu umschreiben, die schon immer den Kern der
ökumenischen Bewegung bildeten und ihn auch in Zukunft bilden werden. Das Dokument
stellt dar, wie sich das kirchliche und globale Umfeld seit der Gründung des
Ökumenischen Rates der Kirchen vor fünfzig Jahren verändert hat. Schliesslich
legt es eine breitgefächerte Tagesordnung für das weitere Leben des Rates vor,
zusammen mit Vorschlägen dafür, wie der Rat in Zusammenarbeit mit anderen
ökumenischen Partnern diese Tagesordnung in die Tat umsetzen könnte. Damit stellt
sich das CUV-Dokument in eine Reihe mit anderen wichtigen Dokumenten des ÖRK, die dem
intensiven Streben des Rates nach der sichtbaren Einheit der Kirche und nach der Versöhnung
aller Dinge in Christus Ausdruck verleihen.
Der vollständige Titel der Grundsatzerklärung, "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen
Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK", weist darauf hin, dass die
Mitgliedskirchen noch nicht von einer gemeinsamen Vision oder einem gemeinsamen
Verständnis zu sprechen wagen. Dies kam sowohl in den Diskussionen im Plenum als auch in
den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs ganz offensichtlich zum Ausdruck,
denn alle zeigten auf, wie an vielen Stellen noch kein Konsens erreicht werden konnte, weder was die
Vision noch was das Verständnis betrifft. So ist CUV als Dokument zwar abgeschlossen, doch
seine Aufnahme in das Leben der Kirchen und dasjenige des ÖRK wird ein weitergehender
Prozess bleiben, zu dem auch weitere Klarstellungen, Korrekturen und Erweiterungen gehören
werden. Die Annahme des CUV-Dokumentes durch die Achte Vollversammlung des ÖRK
bedeutet daher nicht eine völlige Übereinstimmung mit seinem gesamten Inhalt, sondern
vielmehr eine Bekräftigung, dass das CUV-Dokument einerseits ein genügend reiches
und versprechendes Verständnis und eine ebenso vielversprechende Vision hervorzubringen
vermag, die unser künftiges Leben gestalten und anregen, und andererseits in die
Verpflichtung ruft, daraus in den Jahren unmittelbar nach der Vollversammlung konkrete Leitlinien
für besondere Beschlüsse und Initiativen abzuleiten. Die Vollversammlung ist
aufgefordert, diesen Rezeptionsprozess damit zu beginnen, über eine Anzahl von
Empfehlungen zu beschliessen, die später in dem Bericht dieses Ausschusses folgen und die
sich auf die Struktur des ÖRK beziehen, auf die Notwendigkeit, um gute Beziehungen unter
den Mitgliedskirchen, besonders, aber nicht ausschliesslich, mit den orthodoxen Mitgliedern, besorgt
zu sein, und auf den Wunsch, einen breiten "ökumenischen Raum" zu schaffen, der es
ermöglicht, die ökumenischen Beziehungen zu erweitern und vertiefen.
Aus der Diskussion im Plenum ist klar hervorgegangen, dass die Rezeption des CUV-Dokumentes
den ÖRK und die Mitgliedskirchen auf vielerlei Art herausfordert. Da gibt es die
Herausforderung, eine Sprache zu finden, um unser Verständnis und unsere Vision
auszudrücken, die für alle Getauften zugänglich und anregend ist, nicht nur
für die Spezialisten. Es gibt die Herausforderung, sich der institutionellen Befangenheit zu
entziehen, die die biblische Verpflichtung der weiteren ökumenischen Bewegung für den
Auftrag Gottes überschattet. Dann geht die Herausforderung an die Mitgliedskirchen, ihre
eigene Verpflichtung zu Mitgliedschaft und Partizipation selbstkritisch zu überdenken. Es gibt
die Herausforderung, neue Wege der Urteils- und Entscheidungsfindung im Leben des Rates zu
finden, die die Qualität der Gemeinschaft fördern und ihn gleichzeitig
ermächtigen,
klare und entscheidende Beschlüsse zu fassen. Weiter gibt es die Herausforderung, Mittel und
Wege zu finden, die Macht im Rat zu teilen, damit sein Engagement für Gerechtigkeit,
inklusive
Gemeinschaft, Gegenseitigkeit und Partizipation auch wirklich verkörpert wird. Es gibt die
Herausforderung, eine ökumenische Spiritualität und eine moralische Integrität zu
fördern, die eine Gemeinschaft zu tragen vermag, in der die Stimmen aller mit Achtung
gehört und die Anliegen aller mit Verständnis aufgenommen werden. Es gibt die
Herausforderung, ein Ökumenischer Rat der Kirchen zu sein, der der Lebenskraft und dem
Zusammenhalt der einen ökumenischen Bewegung dient. Der Ausschuss hat erkannt, dass
noch vieles zu tun bleibt, doch in Würdigung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen
Einsichten bekräftigt er das Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen
Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" als einen wichtigen Meilenstein in
diesem Jubiläumsjahr des Ökumenischen Rates der Kirchen und auch als den
Ausgangspunkt für unsere gemeinsame Reise in das neue Jahrtausend. Die Achte
Vollversammlung nahm "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer
gemeinsamen Vision des ÖRK" mit Dankbarkeit entgegen und bat den ÖRK
nachdrücklich, dieses Dokument als Rahmen und Bezug bei der Auswertung bestehender und
der Erarbeitung künftiger Programme des ÖRK zu benutzen.
A. Auf Empfehlung des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen I beschloss die Achte
Vollversammlung, die folgenden Kirchen als Vollmitglieder in den Ökumenischen Rat der
Kirchen aufzunehmen:
[Bei der
Vorlage dieser Empfehlungen zur Beschlussfassung ist sich der Weisungsausschuss für
Grundsatzfragen I im klaren darüber, dass das Verständnis der Mitgliedschaft eine der
Fragen ist, die auf dieser Achten Vollversammlung im Licht der Grundsatzerklärung "Auf dem
Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des
Ökumenischen Rates der Kirchen" (CUV) und dessen Implikationen weiter behandelt werden.]
In der Zeit nach der Vollversammlung in Canberra wurde deutlich, dass die Beziehungen der
orthodoxen Kirchen zum Rat in eine kritische Phase eingetreten sind. Zwei östlich-orthodoxe
Kirchen sind aus dem Rat ausgetreten: die Kirche von Georgien im Jahre 1997 und die Kirche von
Bulgarien 1998. In ihren Berichten an die Vollversammlung haben sowohl der Vorsitzende als auch
der Generalsekretär vorsichtig und sorgfältig versucht, die Gründe darzulegen,
die
die Gemeinschaft des ÖRK in diese kritische Situation gebracht haben. Auf einer Tagung
im Mai 1998 gaben die östlich-orthodoxen Kirchen ihre erste Beurteilung der
gegenwärtigen Lage ab und schlugen vor, dass zusammen mit dem ÖRK eine
Kommission gebildet werden sollte, um über "annehmbare Formen orthodoxer Mitwirkung in
der ökumenischen Bewegung und die radikale Umstrukturierung des ÖRK" zu
diskutieren. Im Mai 1998 fand ferner in Damaskus eine orthodoxe Tagung im Vorfeld der
Vollversammlung statt, auf der die Vertreter der orientalisch-orthodoxen und
östlich-orthodoxen Kirchen gemeinsam die Lage beurteilten, in der die Orthodoxen sich in der
ökumenischen Bewegung befinden. Sie sahen "die Notwendigkeit von Veränderungen,
die es den Orthodoxen ermöglichen, effektivere Präsenz und wirksameres Zeugnis mit
einer konstruktiveren und aktiveren Beteiligung zu verbinden". Der Exekutivausschuss des
ÖRK hat der Frage der Beziehungen der orthodoxen Kirchen zum ÖRK
sorgfältige Aufmerksamkeit geschenkt und den konkreten Bedingungen für die
Einrichtung einer Sonderkommission und deren Aufgabenstellung zugestimmt (Exekutivausschuss,
Amersfoort, September 1998, Dok. Nr. 7; Exekutivausschuss, Harare, Simbabwe, Dezember 1998,
Dokumente 5 und 5.1).
Zwar sind es die Probleme, die die Orthodoxen mit Wesen und Gehalt der ökumenischen
Gemeinschaft im ÖRK haben, die dazu führten, dass die Vollversammlung sich vor der
Notwendigkeit sieht, für die Zeit nach Harare eine Sonderkommission einzurichten, aber es ist
klar, dass andere Kirchen und Kirchenfamilien ebenfalls - und manchmal ähnliche - Anliegen
haben, die in der Arbeit der Kommission zum Ausdruck kommen werden. Damit wird die
Gemeinschaft des ÖRK in der Arbeit der Kommission den Weg "zu einem gemeinsamen
Verständnis und einer gemeinsamen Vision" fortsetzen und einen Beitrag zum Leben und zur
ökumenischen Vision aller Mitgliedskirchen des ÖRK leisten. Wenn die Arbeit der
Kommission es den Kirchen, den Kirchenfamilien und dem Ökumenischen Rat der Kirchen
ermöglicht, die Herausforderung, vor der wir stehen, konstruktiv anzugehen, dann wird dies
ein
lebendiges und praktisches Beispiel für das neue Ethos darstellen, das wir anstreben. Damit
wird eine Gelegenheit geboten, nicht nur die gegenwärtige kritische Situation zu
bewältigen, sondern auch einen Beitrag zur Suche nach christlicher Einheit zu leisten - eine
Suche nicht nur nach ausgehandelten strukturellen Kompromissen, sondern nach Erkenntnis des
Willens, der Wahrheit und der Liebe Gottes.
Die Achte Vollversammlung billigte die Einrichtung einer Sonderkommission zur
orthodoxen Mitwirkung im ÖRK, deren Mitglieder je zur Hälfte von den orthodoxen
Kirchen und, nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedskirchen, vom Exekutivausschuss
des
ÖRK bestimmt werden.
Ferner beschloss die Achte Vollversammlung
Der Ausschuss hat sich mit dem Dokument über die Beziehungen zu den regionalen
ökumenischen Organisationen befasst, das der Exekutivausschuss im September 1998 gebilligt
hat, insbesondere mit dem Kapitel über diese Beziehungen in der Perspektive des
CUV-Dokumentes. Ferner beriet der Ausschuss über einige schriftliche Stellungnahmen zu
diesen
Beziehungen, in denen die Möglichkeiten einer Dezentralisierung der Arbeit des ÖRK
eine besondere Rolle spielten.
Das CUV-Dokument wurde in den letzten zwei bis drei Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten mit
den REOs diskutiert. Der CUV-Prozess hat dem ÖRK geholfen, sich selbst als einen von vielen
Akteuren in einer Bewegung mit mehreren Zentren zu sehen, in der die REOs vollwertige Partner
sind. Die REOs erkennen allmählich, dass die Reflexion über das CUV-Dokument auch
für sie von Wichtigkeit ist. Zu den Fragen, die sich aus den Diskussionen ergeben haben,
gehören die Erweiterung der ökumenischen Strukturen, insbesondere in Richtung der
römisch-katholischen Kirche (RKK) und der evangelikalen und Pfingstgemeinschaften, die
Wechselbeziehung zwischen Bewegung und Institutionen, der Übergang zu einer
jüngeren
Generation und damit die Wichtigkeit der ökumenischen Ausbildung. Im letzten Kapitel
heisst es in der Grundsatzerklärung, "die Beziehungen zwischen dem ÖRK und
regionalen, nationalen und örtlichen Kirchenräten (-konferenzen) oder
Christenräten (Konferenzen) sind von zentraler Bedeutung für die Lebendigkeit und den
Zusammenhalt der ökumenischen Bewegung". Das bedeutet auch, dass neue Wege gegangen
werden müssen, die dahin führen können, dass die Aktivitäten besser
koordiniert werden und eine gemeinsame Programmplanung und gemeinsame
Entscheidungsprozesse
möglich werden; dabei ist den Besonderheiten der Regionen Rechnung zu tragen. Die REOs
haben ferner die Frage aufgeworfen, in welcher Form sie möglicherweise in den Strukturen
und
Prozessen des ÖRK vertreten sein und mitwirken können. Das CUV-Dokument
äussert sich nicht ausdrücklich dazu. Die miteinander verflochtenen Aufgaben des
ÖRK und der REOs und die damit erforderlich werdende Koordinierung werden jedoch von
niemandem mehr in Frage gestellt. Es geht jetzt darum, zu einer gemeinsamen ökumenischen
Tagesordnung zu gelangen, die nicht nur Koordinierung voraussetzt, sondern auch konkrete Schritte
zur Integration ökumenischer Strukturen.
Die Frage der regionalen Beziehungen spielt auch im Zusammenhang mit dem geplanten Forum eine
Rolle. Die Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen REOs und ÖRK und das
Bemühen um weitere Koordination und Integration sollten jedoch nicht beendet oder
ausgesetzt
werden, wenn sich abzeichnet, dass ein Forum mit einem grösseren Kreis von Partnern
zustandekommt. Vielmehr könnten die derzeitigen und künftigen Entwicklungen in den
Beziehungen zwischen REOs und ÖRK möglicherweise in den grösseren Rahmen
eines Forums eingehen.
Aus der Sicht des CUV-Dokumentes sind die Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche
von besonderer Bedeutung. In drei Regionen (Pazifik, Karibik und Naher Osten) ist die RKK
Vollmitglied der REO, in anderen Regionen wächst die Zusammenarbeit zwischen der REO
und ihrer regionalen römisch-katholischen Partnerorganisation (z. B. in Europa und Asien).
Die
REOs haben bei verschiedenen Gelegenheiten die Frage aufgeworfen, wie ihre Beziehungen zur
RKK
gezielter mit den Beziehungen zwischen ÖRK und RKK verknüpft werden
können.
Ein weiterer Aspekt aus der Sicht des CUV-Dokumentes in bezug auf Kirchen, die nicht dem
ÖRK angehören, ist die Frage der Beziehungen zu den evangelikalen Gemeinschaften
und
zu den Pfingstkirchen. Diese Kirchen haben sich zusammengeschlossen und Gemeinschaften in
Regionen gebildet, die in einigen Fällen zu repräsentativen Einrichtungen ähnlich
den REOs geworden sind. Entsprechend der im CUV-Dokument enthaltenen Ermutigung zur
"Entwicklung neuer Formen von Beziehungen auf allen Ebenen", sollten ÖRK und REOs ein
gemeinsames Konzept entwickeln, das Raum für eine Vielfalt und neue Initiativen schafft.
Vor dem Hintergrund dieser Darlegungen und im Einklang mit dem CUV-Dokument regte die
Achte Vollversammlung an, dass
Der Ausschuss nahm einen Bericht des Stabes entgegen, in dem die Arbeit beschrieben wurde, die er
aufgrund der Erklärung der Siebten Vollversammlung unternommen hat, dass es notwendig
sei,
"einen festen Rahmen für die Beziehungen zu den NCCs (zu schaffen), sind sie doch die
Gemeinschaften von Kirchen in ganz bestimmten Regionen". Der Ausschuss prüfte einen
zusammenfassenden Bericht über die Arbeit der Dritten Internationalen Konsultation
nationaler
Kirchenräte im Februar 1993 in Hongkong, die vom Zentralausschuss 1995 angenommenen
Leitlinien für die Beziehungen zwischen nationalen Kirchenräten und dem
Ökumenischen Rat der Kirchen sowie die Bemühungen von Einheit IV, Beziehungen zu
nationalen Kirchenräten in Afrika aufzubauen. Ferner wurde festgehalten, dass die nationalen
Kirchenräte die Möglichkeit gehabt haben, sich an dem Reflexionsprozess zu beteiligen,
der zum CUV-Dokument geführt hat, in dem es heisst: "ÖRK und REOs erkennen beide
die NCCs als wesentliche Partner in ihrer Arbeit an, welche Beziehungen zu den Mitgliedskirchen in
einem gegebenen Land vermitteln und koordinieren; und dies sollte erkennbar werden bei allen
Versuchen, einen umfassenden Rahmen zu entwickeln, der die verschiedenen Kirchenräte und
Kirchenkonferenzen in der einen ökumenischen Bewegung miteinander verbindet." Entgegen
dieser Bekräftigungen und der seit Canberra geleisteten umfangreichen Arbeit ist deutlich
geworden, dass die Frage einer wirksameren Beteiligung der NCCs im ÖRK bis jetzt noch
keine
zufriedenstellende Antwort gefunden hat.
Die Achte Vollversammlung ermutigte, den ÖRK zu einer fortgesetzten Diskussion
über seine Beziehungen zu nationalen Kirchenräten im Rahmen des CUV, um aus ihren
Erfahrungen zu lernen und mit ihnen gemeinsam den Mitgliedskirchen zu helfen, die
ökumenischen Verpflichtungen auf lokaler und nationaler Ebene wahrzunehmen.
Eine Zusammenarbeit zwischen dem ÖRK und verschiedenen weltweiten christlichen
Gemeinschaften (CWCs) hat es bis zu einem bestimmten Grad schon seit Jahrzehnten gegeben.
Beispiele dafür sind die Teilnahme an den Jahrestagungen der CWC-Generalsekretäre
und das gemeinsam getragene Forum über bilaterale Gespräche. Neuer sind die Kirchen
handeln gemeinsam (ACT) und der ökumenische Nachrichtendienst (ENI). Doch noch gibt es
eine Verdoppelung von Programmen und Projekten innerhalb des ÖRK und anderer CWCs, die
sich nicht rechtfertigen lässt. Beide sind zu ökumenischer Arbeit aufgerufen, und es wird
darum absolut notwendig, dass viel stärker miteinander geteilt und voneinander gelernt
wird.
Es sollte auch anerkannt werden, dass die Fortschritte, die in der jahrzehntealten Debatte, welche
Modelle der Einheit in der Diskussion um die konziliare Gemeinschaft und die Einheit in
versöhnter Verschiedenheit angewendet werden sollten, und die zu den gegenwärtig
benutzten Begriffen der sichtbaren Einheit und der vollen Gemeinschaft geführt hat, erzielt
wurden, das direkte Ergebnis des gemeinsamen Engagements des ÖRK und der CWCs sind.
Zu
diesem Prozess gehört auch, dass Gewicht auf die Frage des "kirchlichen
Selbstverständnisses" gelegt wird, wie das von einigen der beteiligten CWCs zum Ausdruck
gebracht wird. Diese Tatsache ist ein wichtiges Charakteristikum der Beziehungen zwischen
ÖRK und CWCs. Aus dem obengenannten Grund sollte der ÖRK die Einmaligkeit in
Geschichte und Kirche erkennen, die in der Verstärkung der bestehenden Beziehungen zu den
verschiedenen CWCs besteht.
Das CUV-Dokument bekräftigt, dass die Beziehungen des ÖRK zu den CWCs von
Rechenschaftspflicht und Gegenseitigkeit gezeichnet sein soll. Es heisst darin weiter, dass Wege
gesucht werden sollten, um solche Einrichtungen direkter in das organisierte Leben des ÖRK
einzubinden. Der erste Vorschlag für ein solches Forum, zum Beispiel, der von einer ganzen
Reihe von CWCs unterstützt wird, sieht die Möglichkeit vor, dass die
Vollversammlungen miteinander abgehalten werden. Auch die Möglichkeit, die CWCs direkter
in die beschlussfassenden Gremien des ÖRK einzubeziehen, wurde untersucht. Doch beide
Versuche schlugen wegen der Unvereinbarkeit der gegenwärtigen juristischen und
verfassungsmässigen Rahmen, in denen diese ökumenischen Organisationen arbeiten. Es
sei hier unterstrichen, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung (Artikel III) die
ökumenischen Partner des ÖRK anerkennt und der ÖRK es als seine
Verantwortung betrachtet, "auf den Zusammenhalt der einen ökumenischen Bewegung in
ihren
vielfältigen Ausdrucksformen hinzuarbeiten".
Die Achte Vollversammlung empfahl, einen Prozess einzuleiten, um die Beziehungen
zwischen dem ÖRK und den CWCs zu erleichtern und zu verstärken, wie dies im
CUV-Dokument gefordert wird. Die Vollversammlung erkannte den einmaligen geschichtlichen und
ekklesiologischen Beitrag an, den CWCs zur einen ökumenischen Bewegung geleistet haben.
Ziel des vorgeschlagenen Prozesses ist, die Zusammenarbeit, Wirksamkeit und
Leistungsfähigkeit auf dem Weg zur sichtbaren Einheit zu stärken. Die
Vollversammlung nahm die durch die Konferenz der CWC-Sekretäre bereits geleistete Arbeit
mit Anerkennung zur Kenntnis und regte an, die Konferenz solle, auch in Zukunft zu dieser Arbeit
beitragen.
Der Ausschuss befasste sich eingehend mit dem Siebten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe
(JWG) der RKK und des ÖRK und behielt dabei den Gesamtzusammenhang der Beziehungen
im Auge, wie ihn der Vorsitzende in seinem Bericht umrissen hatte. Der Ausschuss würdigte
das unwiderrufliche Engagement der RKK für die ökumenische Bewegung, das
greifbaren Ausdruck in der herzlichen und ermutigenden Botschaft gefunden hat, die Papst Johannes
Paul II. an die Achte Vollversammlung gesandt hatte.
Der Bericht beschreibt die intensive Arbeit der JWG in den vergangenen sieben Jahren. Sowohl die
Vollversammlung in Canberra als auch der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der
Christen (PCPCU) hatte für den Zeitraum 1991 - 1998 die folgenden Prioritäten
befürwortet: die Einheit der Kirche: Ziel, Schritte und ekklesiologische Implikationen;
ökumenisches Lernen und ökumenische Ausbildung; ethische Fragen als neue Quellen
der
Spaltung; gemeinsames Zeugnis bei missionarischen Unternehmungen; soziales Denken und Handeln.
Der Bericht lässt erkennen, dass die JWG bei der Mehrzahl der in ihrem Mandat enthaltenen
Prioritäten konkrete Ergebnisse erzielt hat. Wenn sie ihre Aufgaben nicht ganz erfüllen
konnte, so lag das an Zeitmangel und abnehmenden finanziellen und personellen Ressourcen.
Der Siebte Bericht ist zugleich eine Beschreibung und eine Auswertung. Er unterstreicht, dass die
Beziehungen zwischen der RKK und dem ÖRK ein entscheidender Faktor für das
Streben
nach der Einheit der Christen sind. Er hebt einige Beispiele ökumenischer Zusammenarbeit
auch
auf der Ortsebene hervor. Er erkennt an, dass es Möglichkeiten der Behandlung ethischer und
sozialer Fragen gibt, bei denen man unterschiedliche Methoden anwendet und dennoch Gemeinschaft
aufrechterhält. Er weist darauf hin, dass ökumenischer Zusammenarbeit insbesondere
auf
der Ortsebene besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Er zeigt anhand der Vertretung der RKK in
nahezu allen Programmaktivitäten des ÖRK die zunehmende Zusammenarbeit zwischen
den beiden Trägerorganisationen der JWG auf. Abschliessend formuliert der Bericht einige
Anregungen für die künftige Arbeit. Der Bericht macht deutlich, dass es vier Themen
gibt, die die ökumenische Tagesordnung bestimmen und die den spezifischen Beitrag der JWG
zum anhaltenden ökumenischen Dialog darstellen könnten: (a) die Einheit der Kirche als
koinonia (in Zusammenarbeit mit Glauben und Kirchenverfassung); (b) ökumenisches
Lernen; (c) weitere Studienarbeit über ethische Fragen und über gemeinsames Zeugnis
sowie über das Wiedererstarken des Proselytismus; (d) die zunehmende Mitwirkung der RKK
im Leben und Zeugnis der nationalen Räte und der ökumenischen
Regionalorganisationen.
Im Bericht sind ausserdem drei wichtige Studiendokumente enthalten: (a) Der ökumenische
Dialog über ethisch-moralische Fragen: Potentielle Quellen des gemeinsamen Zeugnisses oder
der Spaltung; (b) Die Herausforderung des Proselytismus und die Berufung zu gemeinsamem
Zeugnis; (c) Ökumenisches Lernen: Ökumenische Überlegungen und
Vorschläge. Der Anhang zur Geschichte der JWG wurden zur Information hinzugefügt,
um eine bessere Kenntnis der JWG zu fördern.
Der Ausschuss würdigte die positive Antwort des PCPCU auf den Siebten Bericht und gab
seinem Dank für die Vorschläge zur zukünftigen Arbeit der JWG Ausdruck.
Die Achte Vollversammlung billigte, den Siebten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe
der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen. Die
Achte Vollversammlung befürwortete ferner die spezifischen Schwerpunkte, die die JWG
für ihr nächstes Mandat gesetzt hat (s. S. 31-32 des Berichts). Die Achten
Vollversammlung ermutigte die JWG, ihre Bemühungen um ein besseres
Verständnis der Schwierigkeiten in der Vergangenheit fortzusetzen und neue Wege für
neue Perspektiven und mögliche positive Initiativen für eine zukünftige
Zusammenarbeit im Bereich "soziales Denken und Handeln" zu erschliessen. Der
Exekutivausschuss hat betont, dass die Entwicklung ökumenischer Beziehungen von der
Rezeption der theologischen Dialoge abhängt. Er hat ebenfalls die weitergehenden
ökumenischen Auswirkungen von Erklärungen der RKK aus jüngerer Zeit zur
Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang forderte die Achte Vollversammlung die
JWG dazu auf, in ihrer Agenda für den Zeitraum 1998-2005 die mit den folgenden Themen in
Zusammenhang stehenden Fragen erneut zu betonen: (a) Wesen, Zweck und Methodik des Dialogs;
(b) das Wesen regionaler und nationaler ökumenischer Organisationen. Unter Ausdruck
des Dankes für die umfangreiche Stellungnahme der RKK zum CUV forderte die Achte
Vollversammlung die JWG dazu auf, die Implikationen des CUV für das
Verständnis der Mitgliedschaft und für die Formen der Mitarbeit in ökumenischen
Organisationen wie auch für die fortgesetzten Bemühungen um eine Erweiterung
ökumenischer Partnerschaft auf die Tagesordnung zu setzen. Angesichts der Tatsache,
dass die JWG in ihrem Siebten Bericht das ökumenische Potential einer weltweiten
"gemeinsamen Feier" des neuen Jahrtausends (S.20) hervorgehoben hatte, forderte die Achte
Vollversammlung den Zentralausschuss des ÖRK dazu auf, sich im Blick auf das Jahr
2000 mit der Frage möglicher gemeinsamer ökumenischer Feiern auf örtlicher,
nationaler, regionaler und weltweiter Ebene zu befassen.
Was den weiteren Rahmen der Beziehungen mit Kirchen, die nicht Mitglieder des ÖRK sind
betrifft, anerkennt das CUV-Dokument, dass die Gemeinschaft des ÖRK eingeschränkt
ist
durch die Abwesenheit vieler evangelikaler Kirchen. Der Ausschuss hält fest, das es im
ÖRK einige evangelikale Mitgliedskirchen und in den meisten Mitgliedskirchen Personen gibt,
die sich als evangelikal bezeichnen. Seit der Siebten Vollversammlung sind Kontakte geknüpft
worden, die begonnen haben, die Schranken niederzureissen. Darüber hinaus ruft das
CUV-Dokument zu neuen Formen der Beziehungen zwischen dem ÖRK und anderen Kirchen
und
ökumenischen Organisationen, darunter auch den Evangelikalen, auf. Die Achte
Vollversammlung ermutigte den ÖRK und seine Mitgliedskirchen, die Suche nach neuen
Formen der Beziehungen mit Evangelikalen im Geiste des CUV-Dokumentes weiterzuführen
und sich dabei auf die zahlreichen Evangelikalen innerhalb des ÖRK und seiner
Mitgliedskirchen zu stützen.
Der Ausschuss beriet über den Vorschlag, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe des ÖRK
und
der Pfingstgemeinschaften zu bilden, wie dies vom Exekutivausschuss (Februar 1998) gebilligt
worden war.
Die Siebte Vollversammlung hatte Empfehlungen zu den Beziehungen zwischen dem ÖRK
und
den Pfingstgemeinschaften verabschiedet. Seither sind etliche Schritte unternommen worden.
Konsultationen sowie Besuche und andere Initiativen haben dazu beigetragen
Kommunikationskanäle zu eröffnen, durch die es möglich ist, sowohl mit den
Leitungsgremien der internationalen Pfingstbewegung als auch mit Mitgliedern von
Pfingstgemeinschaften in Kontakt zu treten, die sich direkt mit ihren lokalen Gemeinschaften
befassen.
Diese, auf der Ebene des ÖRK vorgenommenen Schritte müssen in einem weiteren
Kontext betrachtet werden, wozu zum Beispiel der Dialog zwischen der römisch-katholischen
Kirche und den Pfingstgemeinschaften gehört, der schon seit 25 Jahren besteht, aber auch die
Rolle des Lateinamerikanischen Rates der Kirchen im Zusammenhang mit den Pfingstgemeinschaften
in der Region, der Einsitz der koreanischen Gottesgemeinschaften in den Nationalen Kirchenrat in
Korea und die Diskussionen, die an vielen Orten im Gang sind. Die Achte
Vollversammlung billigte den Vorschlag des Exekutivausschusses von Februar 1998, eine
Gemeinsame Arbeitsgruppe des ÖRK und der Pfingstgemeinschaften zu bilden, und bat den
Zentralausschuss, diesen Prozess zu überwachen. Aufgrund der Konsultationen zwischen
dem ÖRK und den Pfingstgemeinschaften, die seit der Siebten Vollversammlung stattgefunden
haben, empfahl die Vollversammlung, einige der Aufgaben dieser Gemeinsamen
Arbeitsgruppe mögen darin bestehen, b) Studien- und Austauschprogramme über
Fragen gemeinsamen Interesses, darunter auch kontroverse Fragen, zu beginnen und
c) Formen der Partizipation im Geiste des CUV-Dokuments, die nicht zuerst auf einer formellen
Mitgliedschaft im ÖRK beruhen, zu erforschen.
d) REOs und NCCs anzuregen, mögliche Wege und Formen der Zusammenarbeit zu
untersuchen.
Der Ausschuss hat die Teile in den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs
überprüft, in denen von der Idee eines Forums die Rede war, er hat den Beitrag von
Marion Best studiert, der Diskussion im Plenum aufmerksam zugehört und schriftliche
Beiträge entgegengenommen. Der Ausschuss nahm das Dokument mit dem Titel
"Vorschläge für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer
Organisationen"
entgegen, das auf den Vorarbeiten einer Konsultation im August 1998 aufbaut, die im Anschluss an
den Exekutivausschuss im Februar 1998 einberufen worden war. Dieser hatte zu "einer
weitergehenden Untersuchung der Fragen" ermutigt "sowie zur Einberufung einer Konsultation, um
den Vorschlag (zum Beispiel eines Forums) zusammen mit ausgewählten Partnern eingehender
zu prüfen". Diese Konsultation vereinigte Vertreter der Konferenz weltweiter christlicher
Gemeinschaften, von REOs und von NCCs, aus internationalen ökumenischen Einrichtungen
und aus Mitgliedskirchen des ÖRK.
Die Achte Vollversammlung ermutigte den Zentralausschuss des ÖRK , den
Konsultationsprozess mit den Verantwortlichen der verschiedenen Organisationen
fortzuführen, die ihr Interesse an dem Forum bekundet haben. Für diesen Prozess
empfahl die Achte Vollversammlung den Bericht, der im August 1998 in Bossey zum Thema
"Vorschläge für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer
Organisationen"verfasst worden ist (s. Anhang II). Die Achte
Vollversammlung befürwortete die weiteren Bemühungen um die Herstellung eines
wirksameren, tragfähigeren und inklusiveren Netzwerks in den Beziehungen zwischen den
Kirchen und ökumenischen Organisationen und formulierte hierzu folgende Richtlinien
für den Zentralausschuss:
b) Es ist deutlich
zu unterscheiden zwischen dem Wesen und der Zielsetzung des ÖRK und der des Forums.
c) Die Mitwirkung der Kirchen in einem Forum darf nicht verwechselt werden mit der
ökumenischen Rechenschaftspflicht und der Verpflichtung, die aus der fortdauernden
Mitgliedschaft im ÖRK erwächst.
d) Aus den vielfältigen positiven Erfahrungen mit in einigen Regionen der Welt bereits
bestehenden Foren können vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden, und es wird
angeregt, zu sondieren, als wie sinnvoll sich Foren in anderen regionalen oder nationalen Kontexten
erwiesen haben.
e) Es ist anzunehmen, dass ein gewisses Mass an Organisation und Infrastruktur mit begrenzter
Zuständigkeit für die Einberufung, Organisation, finanzielle Ausstattung und
Auswertung des Forums erforderlich sein wird. Für die Schaffung und Aufrechterhaltung
dieser Struktur wären die mitwirkenden Kirchen und Organisation gemeinsam
verantwortlich.
f) Um eine möglichst umfassende Beteiligung zu erreichen, sollte die Einladung an
möglichst viele Interessierte gerichtet werden und auch in Zukunft offen bleiben. g) Das
jeweilige kirchliche Selbstverständnis der Mitgliedskirchen und der Kirchenfamilien des
ÖRK und der weltweiten christlichen Gemeinschaften, wie des Anglikanischen
Konsultationsrates, des Weltbundes der Baptisten, des Lutherischen Weltbundes und des
Reformierten Weltbundes , müssen respektiert werden, wenn das Konzept des Forums
ausgearbeitet wird.
h) Es wird dazu ermutigt, Konsultationen mit der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der
römisch-katholischen Kirche und dem ÖRK sowie mit der vorgeschlagenen
Arbeitsgruppe des
ÖRK und der Pfingstkirchen aufzunehmen, die klären sollen, in welcher Form diese
Kirchen in das Forum einbezogen werden können.
i) Es ist zu erwägen, ob regionale oder nationale Foren eventuell als Alternative oder als
Ergänzung zu dem Konzept eines weltweiten Forums in Frage kommen.
Unter Berücksichtigung der gesamten Debatte um den CUV-Prozess und seine Implikationen,
des Vortrags von Georges Tsetsis vor dem Plenum und einer Reihe schriftlicher Anregungen hat sich
der Ausschuss mit den Vorschlägen für die Änderung der Verfassung und
Satzung
des ÖRK befasst.
1. Artikel III - Ziele und Funktionen
Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.
2. Artikel V: Organisation
Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu. 2.2
Die vorgeschlagene Änderung des Artikels V.2.c.1) überträgt die Wahl des
kollegialen Präsidiums dem Zentralausschuss. Der Ausschuss konnte über diese
Empfehlung keine Einigung erzielen, nimmt aber zur Kenntnis, dass diese Änderung vom
Zentralausschuss beantragt worden ist, um die moralische und spirituelle Autorität des
Präsidiums dadurch zu stärken, dass ein Wahlverfahren geändert wird, das sich in
der Vergangenheit als politisch beeinflusst und schmerzlich erwiesen hat. Die Veränderung
soll
ferner die Möglichkeit eröffnen, dass nach den Vollversammlungen ein umfangreicherer
und sensibler Konsultationsprozess mit den Mitgliedskirchen und den REOs zur Findung von
Kandidatinnen und Kandidaten zustande kommt, die breite Zustimmung finden und deren geistliche
Führungsqualitäten und ökumenisches Engagement anerkannt sind. Um dem
Plenum die Möglichkeit zu geben, über diesen Änderungsantrag zu beraten,
empfahl der Ausschuss der Achten Vollversammlung, die vorgeschlagene Änderung zu
beschliessen;
Die vorgeschlagene Änderung wurde abgelehnt.
2.3 Die vorgeschlagene Änderung zu Artikel V.2.c.4), die die Wahl der Kommissionen und
Kuratorien betrifft, die nunmehr dem Zentralausschuss obliegen soll, ist eine geringfügige
Anpassung an die neuen Arbeitsstrukturen des ÖRK. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die
Strukturen des ÖRK möglichst flexibel bleiben sollen, dennoch bedauert er, dass die
bereits vorgesehenen Kommissionen und Beratungsgruppen zumindest in der Satzung nicht enthalten
sind.
Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu. 2.4 Die
zu Artikel V.2.c.5) vorgeschlagene Änderung präzisiert die Zuständigkeit des
Programmausschusses für Programme und Aktivitäten des ÖRK im Rahmen der
neuen Strukturen des Rates (vgl. Satzungsartikel VII). Die Achte Vollversammlung
stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu. 3. Artikel VI: Andere
ökumenische Organisationen
4. Vom Zentralausschuss vorgeschlagene Satzungsänderungen
Die Achte Vollversammlung bestätigte die folgenden vom Zentralausschuss
vorgeschlagenen Änderungen:
Die Achte Vollversammlung empfahl ferner, der Zentralausschuss möge
prüfen, unter welchen Bedingungen Kirchen und ökumenische Partner an den Leitungs-
und Beratungsgremien des ÖRK beteiligt werden können, um zu gewährleisten,
dass sich die Mitwirkung nicht auf die begrenzte Zahl von Sitzen in den derzeitigen
Ausschüssen, Kommissionen und Kuratorien beschränkt.
Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I empfahl in seinem Zwischenbericht (Dokument
RC-I 1), die Beschlussfassung über die Aufnahme der Himmlischen Kirche Christi als
Vollmitglied aufzuschieben und weiter zu prüfen.
Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I hat einen Unterausschuss gebildet, der mit den
an der Achten Vollversammlung teilnehmenden Verantwortlichen der Himmlischen Kirche Christi
zusammengetroffen ist; dabei war auch ein Mitglied der ÖRK-Delegation anwesend, die die
Himmlische Kirche Christi in Nigeria im September 1998 besucht hat. Die Hauptfrage, die der
Klärung bedurfte, war die Haltung der Kirche zur Polygamie. Wie viele andere in Afrika
entstandene Kirchen auch, nimmt die Himmlische Kirche Christi polygame Konvertiten auf;
allerdings
wurde in Dokument Pl 1.1 mitgeteilt, dass Geistliche auch polygam bleiben dürfen. Der
Unterausschuss hat dem Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I Bericht erstattet und
erklärt, dass die Kirche in der Vergangenheit polygame Geistliche zugelassen, 1986 jedoch
verfügt hat, dass alle neu eingestellten Geistlichen in monogamer Ehe leben müssen.
Diese Vorschrift werde seither bei allen Pfarramtskandidaten strikt eingehalten. Die wenigen
Geistlichen aus der Zeit vor 1986 hätten die Erlaubnis, ihr geistliches Amt weiter
auszuüben. Der Ausschuss hat überdies weiteren Einblick in verschiedene andere
Aspekte
des Lebens der Himmlischen Kirche Christi gewonnen und sich Klarheit darüber verschafft,
was
die Kirche zu ihrem Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK bewogen hat. Er gelangte zu der
Überzeugung, dass die Mitgliedschaft im Rat der Kirche in ihrem Bemühen, das
Evangelium in der afrikanischen Kultur zu verkündigen und zu leben, zugute kommen
würde.
Der Bericht des Unterausschusses fiel zur Zufriedenheit des Weisungsausschusses für
Grundsatzfragen I aus, der empfahl, die Achte Vollversammlung möge die Himmlische Kirche
Christi als Vollmitglied in den ÖRK aufnehmen.
Die Abstimmung über die Aufnahme dieser Kirche als Mitglied war negativ ausgefallen.
Anschliessend wurde beanstandet, dass sie nicht in Übereinstimmung mit der Verfassung
erfolgt
sei. Die Rechtsberaterin des ÖRK erkannte die Zulässigkeit des Einwandes an und
erklärte die Abstimmung für ungültig. Der Generalsekretär bat die
Vollversammlung, auf eine neuerliche Abstimmung zu verzichten und die Angelegenheit an den
Zentralausschuss zu überweisen, der mit der Himmlischen Kirche Christi weiter beraten
wird.
Die Achte Vollversammlung beschloss, die Angelegenheit an den Zentralausschuss zu
verweisen.
2. Die Versammlung verzeichnete dramatische Veränderungen in der Weltlage sowie wichtige
Entwicklungen in den Beziehungen zwischen Kirchen und ökumenischen Organisationen. Die
Bemühungen zur Förderung der christlichen Einheit haben viele Gesichter, viele Akteure
und finden in vielen Zentren statt. Diese Vielfalt wirft jedoch die dringende Frage auf, wie die
Ganzheit der Bewegung gegen Tendenzen zu Zersplitterung und Konkurrenzdenken geschützt
werden soll, nicht zuletzt in Anbetracht der geringer werdenden Ressourcen. Ein effektiveres,
tragfähigeres und umfassenderes Netzwerk von Beziehungen ist notwendig, um die
unterschiedlichen Auffassungen der Partner in einen für alle Seiten verbindlichen Dialog
einzubringen, so dass alle ihren Weg zu einer klareren Erkenntnis und einem treueren Gehorsam
gegenüber Jesus Christus finden können.
3. Im Laufe der Konsultation kristallisierte sich der folgende Vorschlag über ein Forum
christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen heraus. Er wird hier vorgelegt in der
Hoffnung, daß Kirchen und ökumenische Strukturen darin einen Weg erkennen
mögen, auf dem sie in den unmittelbar bevorstehenden Jahren voranschreiten
können.
Zielsetzungen
4. Das vorgeschlagene Forum ist möglich aufgrund der Einheit, die bereits in Jesus Christus
gegeben ist. Es ist notwendig, weil wir den Glauben an einen versöhnenden Gott teilen, dessen
Kirche sich dazu berufen weiss, Gottes versöhntes und Versöhnung stiftendes Volk zu
werden.
5. Das Forum soll dazu beitragen, reichere und umfassendere Beziehungen aufzubauen. Es wird zwar
nicht für die daran beteiligten Gruppen sprechen können, wird diesen aber die
Gelegenheit bieten, durch die Überschreitung der Grenzen der bestehenden Rahmenstrukturen
neue Gedanken zu fassen, neue Träume zu träumen und neue Visionen zu
entwickeln.
6. Das Forum soll offen gegenüber den Charismata sein, die der Heilige Geist Christi Volk
eingibt. Es soll von Offenheit und einer Haltung der Erwartung geprägt sein und mit einem
Minimum an Regeln und Strukturen auskommen. Eine Bedingung für die Teilnahme ist daher
die Bereitschaft, andere Teilnehmende als aufrichtige Partner eines Dialogs zu akzeptieren, dessen
Ziel
die Stärkung des Gehorsams aller gegenüber Christus ist. 7. Die gelegentlichen
Zusammenkünfte des Forums sollen Möglichkeiten zum Gottesdienst, zur Besprechung
von Angelegenheiten von allgemeinem christlichen Interesse und zur Entwicklung von mehr
Verständnis füreinander bieten. Es ist nicht daran gedacht, daß dabei
Entscheidungen getroffen, Programme initiiert oder Dokumente erarbeitet werden. Allerdings
könnten die Zusammenkünfte des Forums zu neuen Formen der Zusammenarbeit
führen.
Beteiligung
8. Es handelt sich um ein Forum, nicht um eine Organisation, und deshalb muß die Frage der
Beteiligung und nicht die der Mitgliedschaft geklärt werden. 9. Basis des Forums soll
sein, daß sich die Beteiligten zu dem Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen
Schrift als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen
sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Sie sollten von dem Willen
getragen sein, gemeinsam danach zu streben, Christus gehorsam zu sein.
10. Teilnehmende sollen im wesentlichen Vertreter kirchlicher und ökumenischer
Organisationen von internationalem Rang sein. Es können auch einzelne Personen als
Vertreter
einer bestimmten Mitgliedschaft teilnehmen, die sich zu unserer gemeinsamen Berufung bekennt und
der gegenüber sie ihr rechenschaftspflichtig sind. 11. Römische Katholiken,
Orthodoxe, Evangelikale, Pfingstler und andere Bekenntnisfamilien, die in der Konferenz für
weltweite christliche Gemeinschaften vertreten sind, sollen ebenso zu den vorgesehenen
Teilnehmenden des Forums gehören wie regionale und internationale ökumenische
Organisationen und der Ökumenische Rat der Kirchen. 12. Zu den Kriterien für die
Teilnahme gehört die Bereitschaft zuzuhören, miteinanderzureden und zusammen mit
anderen Mitgliedern der christlichen Familie auf den Ruf Gottes zu antworten. Teilnehmende
müssen sich gegenseitig respektieren und das Selbstverständnis anderer achten.
Größe, Ablauf und Inhalt der Forumstagungen 13. Forum ist ein
Konzept, das viele Ausdrucksmöglichkeiten, darunter auch internationale
Zusammenkünfte, finden wird. Wenn der Gedanke erst Substanz gewonnen hat, könnte
das Forum in unterschiedlicher Form und an verschiedenen Orten tagen. 14. Zur ersten Tagung
sollten je nach Resonanz auf die versandten Einladungen 150 - 250 Teilnehmende
zusammenkommen. Der Ablauf sollte so gestaltet werden, daß eine
größtmögliche Beteiligung gewährleistet ist. Dafür sollten die
teilnehmenden Organisationen bereits vor der Tagung gebeten werden, Themen und Aufgaben
einzubringen.
15. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Plenarsitzungen und der Arbeit in
Kleingruppen hergestellt, aber auch Raum für Feiern und Spontaneität bleiben. Fester
Bestandteil der Forumstagungen soll der Gottesdienst sein. In der Tagung soll das Bewußtsein
der historischen Kräfte zum Ausdruck kommen, die die Teilnehmenden
zusammenführen,
und soll Gelegenheit zu eingehenden Gesprächen geschaffen werden. 16. Das eigene
Profil soll der Stil der Tagung sein, der einen freimütigen Meinungsaustausch
ermöglicht, ohne daß die Verfassung von Dokumenten und Empfehlungen im
Mittelpunkt
steht. Es soll keine Abstimmungen geben.
17. Es könnte vorgesehen werden, daß eine Gruppe von "Zuhörern" dabei hilft,
die
Ergebnisse der Zusammenkunft herauszuarbeiten und zu artikulieren. Finanzierung,
Zeitplan
18. Es wird davon ausgegangen, daß die Teilnehmenden selbst für ihre Kosten
aufkommen. Um eine größtmögliche Teilnahme sicherzustellen, wird der
Organisationsausschuß Mittel beschaffen, um gewisse Gemeinkosten zu decken und einen
bescheidenen Betrag für Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. 19. Das Forum
könnte schon im Jahr 2001 zu seinem ersten Treffen zusammenkommen.
Organisation
20. Ein kleiner Fortsetzungsausschuß, der sich aus Teilnehmenden an der Konsultation im
August 1998 zusammensetzt, wird als Brücke zwischen dem jetzigen und dem
zukünftigen Stadium des Prozesses dienen. Er könnte auch zum Kern des
Organisationsausschusses für die erste Tagung des Forums werden. 21. Der
Fortsetzungsausschuß wird die Stellungnahmen auf diesen Vorschlag auswerten und die
Modalitäten für eine erste Tagung des Organisationsausschusses etwa im Oktober 1999
ausarbeiten. Dieser Fortsetzungsausschuß wird vor Mitte 1999 tagen müssen. 22.
Eine kleine Gruppe herausragender Persönlichkeiten, die hohes Ansehen bei vielen Christen
und Kirchen geniessen, sollte durch den Fortsetzungsausschuß zusammengestellt werden und
als einladendes Gremium dienen. Diese Gruppe kann, muß aber nicht zu einer Tagung
zusammenkommen. Die Einladungen zur Teilnahme am Forum würde dann mit den
Unterschriften und unter der Schirmherrschaft dieser Personen ergehen. 23. Der
Organisationsausschuß sollte vom Fortsetzungsausschuß in Absprache mit den leitenden
Verantwortlichen derjenigen interessierten Gremien ernannt werden, die ihr Interesse an dem Forum
durch ihre Reaktion auf den ursprünglichen Vorschlag, der nach dieser Tagung verschickt
wird, bekundet haben.
24. Dem Ausschuß sollen Vertreter/innen ökumenischer Partner von internationaler
Bedeutung angehören, die schon jetzt auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten, aber auch
neue Partner, die die weiterreichende Gemeinschaft vertreten, wie etwa die Pfingstkirchen, die
Internationale Evangelische Allianz, die Organisation der in Afrika entstandenen Kirchen, die
vielleicht
Interesse haben. Es wurde unterstrichen, daß die römisch-katholische Kirche stark
vertreten sein sollte.
25. Zu den Aufgaben des Organisationsausschusses gehören:
IV. Anträge auf Mitgliedschaft
B. Die Achte Vollversammlung beschloss ferner die folgenden nationalen
Kirchenräte
als angeschlossene Räte in den Ökumenischen Rat der Kirchen aufzunehmen:
(Gereja Kristen Protestan
Angkola - GKPA)
(Gereja Kristen Sumba - GKS)
(Eglise Harriste)
D. Die Himmlische Kirche Christi in Nigeria - siehe Anhang I.
V. Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen
VI. Beziehungen zu regionalen ökumenischen Organisationen (REOs)
VII. Nationale Kirchenräte
VIII. Beziehungen zu weltweiten christlichen Gemeinschaften (CWCs)
IX. Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche: Der Siebte Bericht der JWG
X. Beziehungen zu den Evangelikalen
XI. Beziehungen zu den Pfingstkirchen a) bestehende Beziehungen zu
verstärken und die Anzahl der beteiligten Mitglieder der ÖRK-Kirchen und
Pfingstgemeinschaften zu erhöhen;
Durch diese Empfehlung erkannte die Achte Vollversammlung den wichtigen Beitrag der
Pfingstkirchen an, die schon jetzt Mitglieder des Ökumenischen Rates der Kirchen sind.
XII. Vorschlag für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer
Organisationen
a) Der ÖRK muss der Art und dem Umfang seiner Beziehungen zu anderen Partnern auf dem
Wege zur Gründung des Forums sorgfältige Beachtung schenken.
XIII. Verfassungs- und Satzungsänderungen
In der vorgeschlagenen Änderung ist eine Reihe von Überzeugungen enthalten, die aus
dem Reflexionsprozess über das CUV-Dokument erwachsen sind. Die Änderung besagt,
dass der ÖRK von den Kirchen gebildet wird, um der ökumenischen Bewegung zu
dienen; sie erinnert an das ökumenische Vermächtnis und führt aus, das der
ÖRK dieses Erbe angetreten hat und die weltweiten ökumenischen Bewegungen
weiterführt; sie stellt das Ziel der sichtbaren Einheit in einem Glauben und in einer
eucharistischen Gemeinschaft in den Mittelpunkt der gemeinsamen Berufung, unterstreicht, wie
wichtig es ist, dass sich die Kirchen gegenseitig an dieses Ziel erinnern, beschreibt die
Möglichkeiten, die sich den Kirchen in dem Streben nach Koinonia im Glauben und im Leben,
in Zeugnis und Dienst durch diese Gemeinschaft erschliessen, und hebt die Rolle des ÖRK in
dem Bemühen hervor, die eine ökumenische Bewegung durch die Pflege der
Beziehungen zu den ökumenischen Partnern auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene zu
stärken.
2.1 Die zu Artikel V.1.c.3) vorgeschlagene Änderung zu den Funktionen der Vollversammlung
bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte des ÖRK besteht aus der Einfügung eines
Wortes (allgemeinen).
Die zu Artikel VI.1 vorgeschlagene
Änderung zu den Funktionen der Vollversammlung bei der Festlegung der
Arbeitsschwerpunkte des ÖRK besteht aus der Einfügung eines Wortes
(internationale).
Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.
Diese
Änderungen sollen die bereits vom Zentralausschuss angeführten Neuerungen
bestätigen, die gewährleisten sollen, dass sich die wesentlichen Ergebnisse des
CUV-Prozesses auch in den Strukturen des ÖRK niederschlagen. Sie sorgen auch für
die
Vereinbarkeit der Satzung mit der Verfassung (wenn die vorgeschlagenen Änderungen
angenommen werden).
Die Achte Vollversammlung empfahl, dass der Zentralausschuss seine Überlegungen
zum Verständnis und zu den Kriterien der Mitgliedschaft an Hand der Entwicklungen
fortsetzen möge, die sich aus den Erfahrungen und Diskussionen auf den verschiedenen
Ebenen ergeben.
HIMMLISCHE KIRCHE CHRISTI (NIGERIA)
VORSCHLÄGE FÜR EIN FORUM CHRISTLICHER KIRCHEN UND
ÖKUMENISCHER ORGANISATIONEN a) die
Entgegennahme und Auswertung der Reaktionen, die dazu beitragen werden, dieTagesordnung
zusammenzustellen;
b) die Ausarbeitung einer umfassenden Tagesordnung;
c) die Bereitstellung der Logistik und der finanziellen Mittel des Forums;
d) die Beschaffung
von Geldmitteln zur Begleichung der Gemeinkosten und zur Vergabe von kleinen Zuschüssen
im Bedarfsfall;
e) die Vorbereitung eines Verfahrens zur Auswertung des ersten Treffens des Forums.
Vollversammlungsausschüsse
8.
Vollversammlung und 50. Geburtstag