™kumenischer Rat der Kirchen

Achten Vollversammlung
Vollversammlungsausschüsse

Bericht des Finanzausschusses
- wie von der Achten Vollversammlung angenommen -


Einleitung

Im gesamten Zeitraum von 1948 bis 1998 ist die Vision des Rates stets über seine finanziellen Mittel hinausgegangen. Alle sieben vorhergehenden Vollversammlungen standen jeweils vor der Herausforderung, diese Vision den vorhandenen Mitteln anzupassen. Nach Canberra wurden die Kosten durch Personalkürzungen um ein Drittel des Mitarbeiterstabs gesenkt. Auch die Jubiläums-Vollversammlung steht vor einer Herausforderung: Sie soll das Einkommen erhöhen, indem sie alle Mitgliedskirchen stärker verpflichtet und neue Verfahrensweisen annimmt.

Bevor wir zu den Empfehlungen kommen, gehen wir in diesem Bericht kurz auf die folgenden Aspekte ein:


I. Von Canberra nach Harare:

1. Externe Entwicklungen
Die Finanzlage des ÖRK während der letzten sieben Jahre ist stark von den großen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwälzungen in der Welt geprägt worden, von denen wir nur an die wichtigsten erinnern möchten:

  • das Ende der kommunistischen Regime in der UdSSR und Osteuropa
  • die weitere Integration und das fortgesetzte Wachstum der Weltwirtschaft
  • die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, im Nahen Osten und Afrika
  • Finanzkrisen zunächst in Mexiko und - in jüngerer Zeit - in den Ländern Südostasiens sowie Rußland und Brasilien
  • die Auferlegung von strukturellen Anpassungsprogrammen für Länder mit unbezahlbaren Schulden.
Diese Ereignisse haben sich direkt oder indirekt auf die Finanzlage der Mitgliedskirchen ausgewirkt. Die Situation wird darüber hinaus durch die Konzentration der Einkommensquellen des ÖRK noch verschlimmert. 1997 schlüsselten sie sich nach folgenden Prozentsätzen auf:
 
Westeuropa 81,76%
USA und Kanada 15,83%
Übrige Welt 2,41%
In dem Masse, wie sich weltweite Entwicklungen auf westliche Länder ausgewirkt und deren Regierungen darauf reagiert haben, hat sich die Finanzlage der Kirchen verschlechtert. So mußten die deutschen Kirchen, die für die Hälfte des europäischen Beitrags aufkommen, auf finanzielle Einschränkungen in ihrer Arbeit reagieren sowie auf notwendig gewordene Ausgabenkürzungen aufgrund zu erwartender Veränderungen in der staatlichen Steuerpolitik, die die Finanzlage der Kirchen stark beeinflussen werden. Zusätzlich standen und stehen viele westliche Mitgliedskirchen vor einer Krise, die auf schwindende Mitgliederzahlen und eine Überalterung der Gemeinden zurückgeht. Die gegenwärtige stabile Finanzlage darf daher keinen Anlaß zu Sorglosigkeit geben.

2. Interne Entwicklungen

2.1. Umstrukturierung in den Jahren 1991-1993
Als Reaktion auf die Verschlechterung der Weltwirtschaftslage Anfang der neunziger Jahre und das beträchtliche Haushaltsdefizit des Rates im Jahre 1990 gab die Siebte Vollversammlung in Canberra eine Reihe von Initiativen in Auftrag, um ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben herzustellen. Im Januar 1992 fand eine radikale Umstrukturierung des Rates statt. Die siebzehn bestehenden Verwaltungseinheiten mit je eigenem Haushalt wurden durch fünf Verwaltungseinheiten ersetzt: vier Programmeinheiten und ein erweitertes Generalsekretariat. Jede Programmeinheit behielt jedoch ihre finanzielle Zuständigkeit für eine Reihe von Aufgaben, und jede hatte ihre/n eigene/n Finanzreferenten/in.

Angesichts vorgesehener Haushaltsdefizite billigte der Zentralausschuss auch umfangreiche Personalkürzungen. Die Mitarbeiterzahl sank von 340 im Jahre 1990 auf 270 im Jahr 1992. Diese 20%ige Kürzung des Personalbestands ermöglichte es dem Rat, seinen Haushalt auszugleichen und von 1991 bis 1993 sogar bescheidene Überschüsse zu realisieren.

Tabelle 1: Haushaltsergebnisse 19987 - 1997


2.2. Reaktion auf die Defizite 1994-1996

Die Verbesserung der Finanzlage des Rates 1993 erlitt 1994 aufgrund einer Reihe von Faktoren einen starken Rückschlag. Nach mehreren guten Jahren erbrachten die Investitionsportefeuilles des Rates schlechte Ergebnisse.

Tabelle 2: Investitionserträge/(verluste) 1994-97

CHF 000
1994
1995
1996
1997
Investitionserträge/(verluste) insgesamt
(9,158)
(3,048)
10,774
5,669

Wechselkursschwankungen führten zu einigen aussergewöhnlichen Verlusten bei Transaktionen, und einige der Geldgeber des ÖRK sahen sich gezwungen, ihre Beiträge zu kürzen.

Der Rat führte eine vollständige Haushaltsprüfung durch, leitete eine umfassende Programm-auswertung ein und gab ein Modell zur Umstrukturierung des Stabs in Auftrag. Die Mitarbeiterzahl wurde weiter gekürzt und betrug 1997 nur noch 237.

2.3. Anstreben eines ausgewogenen Haushalts 1997-1998
Es war mittlerweile klar, dass die finanziellen Schwierigkeiten des ÖRK nicht vorübergehender Natur sein würden. Seine Haushaltseinnahmen stagnierten, und die Rücklagen waren stark gesunken.

Tabelle 3: Haushaltseinnahmen 1994-1999
 
CHF 000
1994
1995
1996
1997
1998
Budget
1999
Budget
Mitgliedsbeiträge
6,366
6,267
6,347
6,659
6,531
6,972
Zweckgebundene Haushaltsbeiträge
20,906
21,026
20,358
21,035
18,338
16,355

Viele Mitgliedskirchen und Partnereinrichtungen befanden sich in einer ähnlichen Situation. Es war offensichtlich, dass der Rat einmal mehr seine Strukturen und Programme radikal an die neuen Realitäten anpassen musste. Das Ergebnis war die Annahme neuer Arbeitsstrukturen und eines neuen Arbeitsstils, durch die die vier Programmeinheiten abgeschafft und alle Arbeitsbereiche des Rates in "einer einzigen Verwaltungseinheit" zusammengelegt werden, die in vier Clustern von Mitarbeiterteams arbeiten wird. Eine neue Haushaltsmethode ermöglichte der Leitungsgruppe transparente Diskussionen über Haushaltsprioritäten und damit einen koordinierten Haushaltsansatz für 1999.

1997 wurde ein bescheidener Überschuss realisiert, und ähnliche Ergebnisse sind für 1998 zu erwarten.

Der Finanzausschuss der Achten Vollversammlung erkennt die engagierte Arbeit und die wichtigen Veränderungen an, die der Finanzausschuss des Zentralausschusses in den letzten sieben Jahren geleistet bzw. durchgeführt hat, um die Finanzlage des Rates zu stabilisieren. Die beträchtlichen Fortschritte, die erreicht wurden, sind darüber hinaus auch dem unermüdlichen Engagement hart arbeitender ÖRK-Stabsmitglieder zu verdanken, die sich dafür eingesetzt haben, dass die finanzielle Rechenschaftspflicht, die Transparenz im Haushaltsgebaren und in der Berichterstattung verbessert wurde.

Trotz der signifikanten Fortschritte, die seit Canberra erreicht wurden, ist der Finanzausschuss der Vollversammlung sich darüber im klaren, dass der ÖRK auch weiterhin mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert ist:

  • Interne und externe Herausforderungen für den ÖRK:
  • Geringere Finanzmittel bei einigen Mitgliedskirchen und kirchlichen Einrichtungen;
  • stärkere Konkurrenz zwischen dem Finanzbedarf im Inland und im Ausland;
  • sich ändernde Prioritäten bei Entwicklungshilfeeinrichtungen;
  • wachsende Konkurrenz bei Mitteln von anderen ökumenischen Einrichtungen;
  • schwankende Wechselkurse;
  • instabile Investitionserträge.
  • ungenügende nichtzweckgebundene Einnahmen zur vollen Deckung der Betriebskosten;
  • fortbestehende starke Abhängigkeit von nur 10 Mitgliedskirchen;
  • nur 48% der gegenwärtigen Mitglieder leisten Mitgliedsbeiträge;
  • gesunkene Rücklagen;
  • fortbestehende Notwendigkeit grösserer Transparenz bei den Haushaltsmechanismen und der finanziellen Berichterstattung.

II. Der Prozeß "Gemeinsames Verständnis und gemeinsame Vision" und seine
Auswirkungen auf die Finanzpolitik des ÖRK

Das Dokument "Gemeinsames Verständnis und gemeinsame Vision" hat konkrete Auswirkungen auf die Finanzpolitik des ÖRK.

Die neue Organisationsstruktur des Rates mit Teams und Clusters, die eng zusammenarbeiten, setzt eine neue finanzielle Praxis voraus und hat Implikationen für die Bedeutung der Mitgliedschaft.

1. Ein neues Verständnis von der Bedeutung der "Mitgliedschaft"
1.1 Der Finanzausschuss bekräftigt den Grundsatz, daß die Mitgliedsbeiträge ein Beitragsziel von 10 Mio. CHF in den nächsten fünf Jahren erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedskirchen entschlossen und engagiert daran arbeiten, den Mindestbeitrag aufzubringen und wenn möglich zu überschreiten.Veränderte finanzielle Gegebenheiten bei den traditionellen Beitragszahlern der Vergangenheit stellen andere Mitgliedskirchen vor die Aufgabe, als Ausdruck der Verantwortung füreinander einen Beitrag zu leisten.

1.2. Der Finanzausschuss unterstützt nachdrücklich den Grundsatz, daß alle Mitgliedskirchen ihren Mitgliedsbeitrag leisten.

1.3. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht nur wegen seiner finanziellen Auswirkungen wichtig, sondern ist auch Ausdruck der Beteiligung an der ökumenischen Bewegung und der Arbeit des ÖRK, wie sie im CUV-Dokument hervorgehoben wird.

2. Teams als Einnahmen und Ausgabenzentren
2.1. Der Finanzausschuss ist der Überzeugung, daß die Stabsteams bei der Mittelbeschaffung erhebliche Möglichkeiten haben. Es wird davon ausgegangen, daß ein Workshop mit dem Ziel, Kenntnisse darüber zu vermitteln, wie man Stabsteams auf innovative Weise als projektbezogene Einnahmezentren einsetzen kann, die Arbeitsmöglichkeiten des Rates in diesem Bereich verbessern wird. Der Ausschuss geht davon aus, daß ein beträchtliches Potential für neue Einkommensquellen über Themen- und projektbezogene Partnerschaften mit anderen Organisationen erschlossen werden kann. Ferner sind wir der Meinung, daß deutliche Ausgabenkürzungen dadurch erreicht werden könnten, daß nicht zum Kernprogramm gehörende Projekte von regionalen und nationalen ökumenischen Organisationen oder Mitgliedskirchen übernommen werden können. Das oberste Gebot für die Stabsteams besteht darin, mit einem neuen Denkansatz vorzugehen, der sich aktiv um die Erschließung und Beschaffung von Mitteln auf dem Wege über die Projektarbeit bemüht. Diese Arbeit wird durch das Büro für Einkommenskoodinierung und Mittelbeschaffung (OICD) koordiniert.

2.2. Alternative Finanzierungsquellen und Möglichkeiten zur Kostensenkung können durch weitere gemeinsame Projekte mit kirchlichen, ökumenischen und/oder anderen Organisationen ausgebaut werden.

2.3. Es wird ferner bekräftigt, daß Mitgliedskirchen, wo immer möglich, Mitarbeiter/innen abstellen.

3. Finanzkontrolle
Die Finanz- und Buchhaltungsaufgaben der Teams müssen weiter in eine einzige Finanz- und Verwaltungsdienststelle für die Arbeit des gesamten Rates integriert werden.

4. Auf dem Weg zu einem finanziellen Gleichgewicht
4.1. Ein finanzielles Gleichgewicht ergibt sich daraus, daß bestimmte Einkommensquellen mit bestimmten Ausgabenkategorien verbunden werden. Die Tabelle 4 stellt den "Idealzustand" dar. Die Pfeile entsprechen den Finanzströmen aus der jeweiligen Einnahmen- zu der entsprechenden Ausgabenkategorie.

4.2. Definition der in Tabelle 4 verwendeten Begriffe

Einkommen aus den Mitgliedsbeiträgen
Das Einkommen aus den Mitgliedsbeiträgen repräsentiert die von den Mitgliedskirchen gezahlten Mitgliedsbeiträge zur allgemeinen Unterstützung des Rates. Sie sollten vorrangig im Generalsekretariat, für Finanz- und Verwaltungsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

Nichtzweckgebundes Einkommen
Diese Mittel geben dem Rat die erforderliche Flexibilität, die von den Mitgliedskirchen festgelegten Prioritäten zu verwirklichen. Dazu gehören zusätzliche Beiträge von Mitgliedskirchen und anderen, die keiner Einschränkung unterliegen. Hinzu kommen Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz, Investitions- und Produktionseinkommen. Diese Mittel können für jede im Diagramm ausgewiesene Ausgabenkategorie verwendet werden.

Einkommen aus der Programmtätigkeit
Diese Gelder geben beim Rat mit einer genauen Zweckbindung ein und müssen dieser entsprechend verwendet werden - als Direktausgaben wie auch als Verwaltungsausgaben.

4.3. Vorschlag für ein Gleichgewicht

Ein Teil der Programmmittel kann für besondere, zeitlich befristete Projekte in Bereichen vorgesehen werden, die dem ganzen Rat dienen - z.B. die ökumenische Datenbank. Dies wir durch den gepunkteten Pfeil verdeutlicht.

Der Pfeil rechts vom Feld mit den Programmausgaben steht für eine Abgabe (Verwaltungsgebühr), die die Programmteams an die dem ganzen Rat dienenden Teams für Dienstleistungen wie Buchhaltung und Finanzverwaltung, Personalverwaltung, EDV-Dienste und Unterhalt der Gebäude zahlen müssen.

5. Rechenschaftspflicht und Transparenz
Der Finanzausschuss ist sich der Tatsache bewußt, daß einige Mitgliedskirchen ihrer Besorgnis über das Fehlen einer detaillierten Finanzberichterstattung Ausdruck verliehen haben. Der Finanzausschuss der Vollversammlung bekräftigt, daß die Finanzbuchhaltung vollständige Offenlegung und Transparenz erfordert. Letzere muß auf Gegenseitigkeit beruhen, damit der Rat Vertrauen in das Engagement seiner Mitgliedskirchen haben kann.

6. Stärkung des ökumenischen Engagements
Der Finanzausschuss begrüßt nachhaltig die Möglichkeit, am dritten Adventssonntag oder an einem anderen Sonntag einen Sonntag der ökumenischen Verpflichtung einzuführen, in Erinnerung an die feierliche Neuverpflichtung zum Ökumenischen Rat der Kirchen während dieser Vollversammlung am dritten Adventssonntag 1998. Damit soll der Schwerpunkt auf die Beiträge aus der Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtung gelegt und gleichzeitig eine Gelegenheit zur Mittelbeschaffung geschaffen werden. Weiterhin böte sich den Mitgliedskirchen dadurch eine Möglichkeit, sich partizipatorisch an der weltweiten ökumenischen Bewegung zu beteiligen.


III. Empfehlungen des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss legt der Vollversammlung folgende Empfehlungen vor:

1. Sonntag der ökumenischen Verpflichtung
Wir empfehlen, daß die Mitgliedskirchen angeregt werden, einen Sonntag der ökumenischen Verpflichtung einzurichten, an dem für die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen gesammelt wird. Wir schlagen dafür den dritten Sonntag im Advent oder einen anderen Sonntag vor, den die Kirchen frei bestimmen könnten. (gebilligt)

2. Finanzielle Unterstützung seitens der Mitgliedskirchen und angeschlossenen Mitgliedskirchen
2.1. Wir empfehlen der Vollversammlung, die Satzungsänderung zur finanziellen Beteiligung anzunehmen und den Zentralausschuss anzuweisen, auf seiner ersten Tagung darüber zu beschliessen, wie Satzungsartikel I.6.c zur Nichterfüllung der finanziellen Pflichten zu interpretieren ist, und die Mitgliedskirchen darüber in Kenntnis zu setzen.

2.2. Wir empfehlen, den Mindestbeitrag niedrig zu halten, um alle Mitglieder und angeschlossenen Mitglieder zu ermutigen, ihren Beitrag zu zahlen.

2.3. Wir empfehlen, das Ziel von 10 Millionen Schweizer Franken an Mitgliedsbeiträgen anzusetzen, das innerhalb von fünf Jahren zu erreichen wäre.

2.4. Ferner empfehlen wir, zur Zahlung nichtzweckgebundener Mittel ausserhalb der Mitgliedsbeiträge zu ermutigen. (gebilligt)

3. Zusätzliche Finanzierungsquellen
3.1 Wir empfehlen den Teams, sich unter der Koordinierung von OICD mit der Frage der Mittelbeschaffung für ihre Aktivitäten zu befassen und in diesem Sinne bei Finanzierungsquellen ausserhalb der Mitgliedskirchen vorstellig zu werden. Zu diesem Zweck sollte der ÖRK Workshops veranstalten, die den Teams helfen, diese Aufgabe aktiv und innovativ zu erfüllen.

3.2. Wir empfehlen, daß der Generalsekretär dafür Sorge trägt, dass eine Konsultation über neue Wege der Einkommensentwicklung und der Erschliessung neuer Finanzquellen mit ökumenischen Experten/innen für Mittelbeschaffung und Marketing einberufen wird.

3.3. Wir ermutigen zum Einsatz abgestellter Mitarbeiter/innen und zur Entgegennahme und Nutzung von Sachleistungen. (gebilligt)

4. Rücklagen
4.1. Wir empfehlen, Rücklagen in angemessenem und verantwortbarem Umfang anzulegen und die wegen der Finanzkrisen der vergangenen Jahre erschöpften Rücklagen so bald wie möglich wieder aufzufüllen. Deshalb sollte die Prüfung von Höhe und Zweck der Rücklagen vervollständigt und dem Exekutivausschuss auf seiner nächsten Tagung ein Bericht vorgelegt werden.

4.2. Wir empfehlen klare Richtlinien für den Einsatz von Mitteln aus den Rücklagen, die vom neuen Exekutivausschuss auf seiner ersten Tagung gebilligt werden müssen. (gebilligt)

5. Investitionspolitik
Wir empfehlen die Fortsetzung der neu eingeführten vorsichtigen Investitionspolitik mit regelmässiger Ueberprüfung der Investition. (gebilligt)

6. Einkommensentwicklung und Haushaltsplanung
6.1. Wir empfehlen, für die Einkommensentwicklung ausreichend finanzielle Mittel und Personal zur Verfügung zu stellen.

6.2. Wir empfehlen die Entwicklung effektiverer Instrumente für finanzielle Prognosen (für die langfristige Finanzplanung).

6.3. Zur Verwirklichung eines ausgeglichenen Haushalts empfehlen wir einen Dreijahres-Haushaltsvoranschlag und ermutigen die Mitgliedskirchen, ihre Beiträge nach Möglichkeit für für diesen Zeitraum im voraus zu planen.

6.4. Wir empfehlen, daß Projekte zeitlich begrenzt werden und regen an, dass diese Begrenzungen eingehalten werden und die geleistete Arbeit angemessen ausgewertet wird. (gebilligt)

7. Gebäude - Ökumenisches Zentrum in Genf und Ökumenisches Institut Bossey
Wir stellen fest, daß bereits mit der Einrichtung eines Fonds zur Renovierung dieser Gebäude begonnen worden ist, und empfehlen, daß der Generalsekretär dem Exekutivausschuss auf seiner Tagung in der zweiten Jahreshälfte 1999 einen detaillierten Finanzierungsvorschlag für diese Projekte unterbreitet. (gebilligt)

8. Öffentlichkeitsarbeit
Der Finanzausschuß ist sich bewußt, dass Öffentlichkeitsarbeit eher die Aufgabe des Kommunikationsteams des Rates ist, vertritt aber die Ansicht, dass der Erfolg dieser Arbeit von zentraler Bedeutung für die Ausarbeitung einer effizienten Strategie der Einkommensentwicklung ist. Deshalb empfehlen wir die Aufstellung eines Plans für die bessere Profilierung des Ökumenischen Rates. Das Laienbildungsprogramm von Bossey könnte zum Beispiel ein Element dieser Strategie sein. (gebilligt)


Schlussfolgerung
Der Finanzausschuss der Vollversammlung weist darauf hin, dass kein Anlass zur Zufriedenheit über die Finanzlage des Rates besteht, und empfiehlt der Vollversammlung - zu einem Zeitpunkt, da wir uns in diesem 50. Jahr seines Bestehens dazu verpflichten, den Ökumenischen Rat der Kirchen zu stärken - diesen Bericht und seine Empfehlungen.


Vollversammlungsausschüsse
8. Vollversammlung und 50. Geburtstag
Urheberrecht 1998 Ökumenischer Rat der Kirchen. Für
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