Bericht des Finanzausschusses
- wie von der Achten Vollversammlung angenommen -
Einleitung
Im gesamten Zeitraum von 1948 bis 1998 ist die Vision des Rates stets über seine finanziellen Mittel hinausgegangen. Alle sieben vorhergehenden Vollversammlungen standen jeweils vor der Herausforderung, diese Vision den vorhandenen Mitteln anzupassen. Nach Canberra wurden die Kosten durch Personalkürzungen um ein Drittel des Mitarbeiterstabs gesenkt. Auch die Jubiläums-Vollversammlung steht vor einer Herausforderung: Sie soll das Einkommen erhöhen, indem sie alle Mitgliedskirchen stärker verpflichtet und neue Verfahrensweisen annimmt.
Bevor wir zu den Empfehlungen kommen, gehen wir in diesem Bericht kurz auf die folgenden Aspekte ein:
I. Von Canberra nach Harare:
1.
Externe Entwicklungen
Die
Finanzlage des ÖRK während der letzten sieben Jahre ist stark
von den großen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Umwälzungen in der Welt geprägt worden, von denen wir nur an
die wichtigsten erinnern möchten:
In dem Masse, wie sich weltweite Entwicklungen auf westliche Länder ausgewirkt und deren Regierungen darauf reagiert haben, hat sich die Finanzlage der Kirchen verschlechtert. So mußten die deutschen Kirchen, die für die Hälfte des europäischen Beitrags aufkommen, auf finanzielle Einschränkungen in ihrer Arbeit reagieren sowie auf notwendig gewordene Ausgabenkürzungen aufgrund zu erwartender Veränderungen in der staatlichen Steuerpolitik, die die Finanzlage der Kirchen stark beeinflussen werden. Zusätzlich standen und stehen viele westliche Mitgliedskirchen vor einer Krise, die auf schwindende Mitgliederzahlen und eine Überalterung der Gemeinden zurückgeht. Die gegenwärtige stabile Finanzlage darf daher keinen Anlaß zu Sorglosigkeit geben.
Westeuropa 81,76% USA und Kanada 15,83% Übrige Welt 2,41%
2. Interne Entwicklungen
2.1.
Umstrukturierung in den Jahren 1991-1993
Als
Reaktion auf die Verschlechterung der Weltwirtschaftslage Anfang der neunziger
Jahre und das beträchtliche Haushaltsdefizit des Rates im Jahre 1990
gab die Siebte Vollversammlung in Canberra eine Reihe von Initiativen in
Auftrag, um ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben herzustellen.
Im Januar 1992 fand eine radikale Umstrukturierung des Rates statt. Die
siebzehn bestehenden Verwaltungseinheiten mit je eigenem Haushalt wurden
durch fünf Verwaltungseinheiten ersetzt: vier Programmeinheiten und
ein erweitertes Generalsekretariat. Jede Programmeinheit behielt jedoch
ihre finanzielle Zuständigkeit für eine Reihe von Aufgaben, und
jede hatte ihre/n eigene/n Finanzreferenten/in.
Angesichts vorgesehener Haushaltsdefizite billigte der Zentralausschuss auch umfangreiche Personalkürzungen. Die Mitarbeiterzahl sank von 340 im Jahre 1990 auf 270 im Jahr 1992. Diese 20%ige Kürzung des Personalbestands ermöglichte es dem Rat, seinen Haushalt auszugleichen und von 1991 bis 1993 sogar bescheidene Überschüsse zu realisieren.
Tabelle
1: Haushaltsergebnisse 19987 - 1997
Die Verbesserung der Finanzlage des Rates 1993 erlitt 1994 aufgrund einer Reihe von Faktoren einen starken Rückschlag. Nach mehreren guten Jahren erbrachten die Investitionsportefeuilles des Rates schlechte Ergebnisse.
Tabelle 2: Investitionserträge/(verluste) 1994-97
CHF
000
|
1994
|
1995
|
1996
|
1997
|
Investitionserträge/(verluste) insgesamt |
(9,158)
|
(3,048)
|
10,774
|
5,669
|
Wechselkursschwankungen führten zu einigen aussergewöhnlichen Verlusten bei Transaktionen, und einige der Geldgeber des ÖRK sahen sich gezwungen, ihre Beiträge zu kürzen.
Der Rat führte eine vollständige Haushaltsprüfung durch, leitete eine umfassende Programm-auswertung ein und gab ein Modell zur Umstrukturierung des Stabs in Auftrag. Die Mitarbeiterzahl wurde weiter gekürzt und betrug 1997 nur noch 237.
2.3.
Anstreben eines ausgewogenen Haushalts 1997-1998
Es
war mittlerweile klar, dass die finanziellen Schwierigkeiten des ÖRK
nicht vorübergehender Natur sein würden. Seine Haushaltseinnahmen
stagnierten, und die Rücklagen waren stark gesunken.
Tabelle
3: Haushaltseinnahmen 1994-1999
CHF 000 |
1994
|
1995
|
1996
|
1997
|
1998
Budget |
1999
Budget |
Mitgliedsbeiträge |
6,366
|
6,267
|
6,347
|
6,659
|
6,531
|
6,972
|
Zweckgebundene Haushaltsbeiträge |
20,906
|
21,026
|
20,358
|
21,035
|
18,338
|
16,355
|
Viele Mitgliedskirchen und Partnereinrichtungen befanden sich in einer ähnlichen Situation. Es war offensichtlich, dass der Rat einmal mehr seine Strukturen und Programme radikal an die neuen Realitäten anpassen musste. Das Ergebnis war die Annahme neuer Arbeitsstrukturen und eines neuen Arbeitsstils, durch die die vier Programmeinheiten abgeschafft und alle Arbeitsbereiche des Rates in "einer einzigen Verwaltungseinheit" zusammengelegt werden, die in vier Clustern von Mitarbeiterteams arbeiten wird. Eine neue Haushaltsmethode ermöglichte der Leitungsgruppe transparente Diskussionen über Haushaltsprioritäten und damit einen koordinierten Haushaltsansatz für 1999.
1997 wurde ein bescheidener Überschuss realisiert, und ähnliche Ergebnisse sind für 1998 zu erwarten.
Der Finanzausschuss der Achten Vollversammlung erkennt die engagierte Arbeit und die wichtigen Veränderungen an, die der Finanzausschuss des Zentralausschusses in den letzten sieben Jahren geleistet bzw. durchgeführt hat, um die Finanzlage des Rates zu stabilisieren. Die beträchtlichen Fortschritte, die erreicht wurden, sind darüber hinaus auch dem unermüdlichen Engagement hart arbeitender ÖRK-Stabsmitglieder zu verdanken, die sich dafür eingesetzt haben, dass die finanzielle Rechenschaftspflicht, die Transparenz im Haushaltsgebaren und in der Berichterstattung verbessert wurde.
Trotz der signifikanten Fortschritte, die seit Canberra erreicht wurden, ist der Finanzausschuss der Vollversammlung sich darüber im klaren, dass der ÖRK auch weiterhin mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert ist:
II.
Der Prozeß "Gemeinsames Verständnis und gemeinsame Vision" und
seine
Auswirkungen
auf die Finanzpolitik des ÖRK
Das Dokument "Gemeinsames Verständnis und gemeinsame Vision" hat konkrete Auswirkungen auf die Finanzpolitik des ÖRK.
Die neue Organisationsstruktur des Rates mit Teams und Clusters, die eng zusammenarbeiten, setzt eine neue finanzielle Praxis voraus und hat Implikationen für die Bedeutung der Mitgliedschaft.
1.
Ein neues Verständnis von der Bedeutung der
"Mitgliedschaft"
1.1
Der Finanzausschuss bekräftigt den Grundsatz, daß die Mitgliedsbeiträge
ein Beitragsziel von 10 Mio. CHF in den nächsten fünf Jahren
erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedskirchen
entschlossen und engagiert daran arbeiten, den Mindestbeitrag aufzubringen
und wenn möglich zu überschreiten.Veränderte finanzielle
Gegebenheiten bei den traditionellen Beitragszahlern der Vergangenheit
stellen andere Mitgliedskirchen vor die Aufgabe, als Ausdruck der Verantwortung
füreinander einen Beitrag zu leisten.
1.2. Der Finanzausschuss unterstützt nachdrücklich den Grundsatz, daß alle Mitgliedskirchen ihren Mitgliedsbeitrag leisten.
1.3. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht nur wegen seiner finanziellen Auswirkungen wichtig, sondern ist auch Ausdruck der Beteiligung an der ökumenischen Bewegung und der Arbeit des ÖRK, wie sie im CUV-Dokument hervorgehoben wird.
2.
Teams als Einnahmen und Ausgabenzentren
2.1.
Der Finanzausschuss ist der Überzeugung, daß die Stabsteams
bei der Mittelbeschaffung erhebliche Möglichkeiten haben. Es wird
davon ausgegangen, daß ein Workshop mit dem Ziel, Kenntnisse darüber
zu vermitteln, wie man Stabsteams auf innovative Weise als projektbezogene
Einnahmezentren einsetzen kann, die Arbeitsmöglichkeiten des Rates
in diesem Bereich verbessern wird. Der Ausschuss geht davon aus, daß
ein beträchtliches Potential für neue Einkommensquellen über
Themen- und projektbezogene Partnerschaften mit anderen Organisationen
erschlossen werden kann. Ferner sind wir der Meinung, daß deutliche
Ausgabenkürzungen dadurch erreicht werden könnten, daß
nicht zum Kernprogramm gehörende Projekte von regionalen und nationalen
ökumenischen Organisationen oder Mitgliedskirchen übernommen
werden können. Das oberste Gebot für die Stabsteams besteht darin,
mit einem neuen Denkansatz vorzugehen, der sich aktiv um die Erschließung
und Beschaffung von Mitteln auf dem Wege über die Projektarbeit bemüht.
Diese Arbeit wird durch das Büro für Einkommenskoodinierung und
Mittelbeschaffung (OICD) koordiniert.
2.2. Alternative Finanzierungsquellen und Möglichkeiten zur Kostensenkung können durch weitere gemeinsame Projekte mit kirchlichen, ökumenischen und/oder anderen Organisationen ausgebaut werden.
2.3. Es wird ferner bekräftigt, daß Mitgliedskirchen, wo immer möglich, Mitarbeiter/innen abstellen.
3.
Finanzkontrolle
Die
Finanz- und Buchhaltungsaufgaben der Teams müssen weiter in eine einzige
Finanz- und Verwaltungsdienststelle für die Arbeit des gesamten Rates
integriert werden.
4.
Auf dem Weg zu einem finanziellen Gleichgewicht
4.1.
Ein finanzielles Gleichgewicht ergibt sich daraus, daß bestimmte
Einkommensquellen mit bestimmten Ausgabenkategorien verbunden werden. Die
Tabelle 4 stellt den "Idealzustand" dar. Die Pfeile entsprechen den Finanzströmen
aus der jeweiligen Einnahmen- zu der entsprechenden
Ausgabenkategorie.
4.2. Definition der in Tabelle 4 verwendeten Begriffe
Einkommen aus den Mitgliedsbeiträgen4.3. Vorschlag für ein Gleichgewicht
Das Einkommen aus den Mitgliedsbeiträgen repräsentiert die von den Mitgliedskirchen gezahlten Mitgliedsbeiträge zur allgemeinen Unterstützung des Rates. Sie sollten vorrangig im Generalsekretariat, für Finanz- und Verwaltungsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.Nichtzweckgebundes Einkommen
Diese Mittel geben dem Rat die erforderliche Flexibilität, die von den Mitgliedskirchen festgelegten Prioritäten zu verwirklichen. Dazu gehören zusätzliche Beiträge von Mitgliedskirchen und anderen, die keiner Einschränkung unterliegen. Hinzu kommen Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz, Investitions- und Produktionseinkommen. Diese Mittel können für jede im Diagramm ausgewiesene Ausgabenkategorie verwendet werden.Einkommen aus der Programmtätigkeit
Diese Gelder geben beim Rat mit einer genauen Zweckbindung ein und müssen dieser entsprechend verwendet werden - als Direktausgaben wie auch als Verwaltungsausgaben.
Ein Teil der Programmmittel kann für besondere, zeitlich befristete Projekte in Bereichen vorgesehen werden, die dem ganzen Rat dienen - z.B. die ökumenische Datenbank. Dies wir durch den gepunkteten Pfeil verdeutlicht.
Der Pfeil rechts vom Feld mit den Programmausgaben steht für eine Abgabe (Verwaltungsgebühr), die die Programmteams an die dem ganzen Rat dienenden Teams für Dienstleistungen wie Buchhaltung und Finanzverwaltung, Personalverwaltung, EDV-Dienste und Unterhalt der Gebäude zahlen müssen.
5.
Rechenschaftspflicht und Transparenz
Der
Finanzausschuss ist sich der Tatsache bewußt, daß einige Mitgliedskirchen
ihrer Besorgnis über das Fehlen einer detaillierten Finanzberichterstattung
Ausdruck verliehen haben. Der Finanzausschuss der Vollversammlung bekräftigt,
daß die Finanzbuchhaltung vollständige Offenlegung und Transparenz
erfordert. Letzere muß auf Gegenseitigkeit beruhen, damit der Rat
Vertrauen in das Engagement seiner Mitgliedskirchen haben kann.
6.
Stärkung des ökumenischen Engagements
Der
Finanzausschuss begrüßt nachhaltig die Möglichkeit,
am dritten Adventssonntag oder an einem anderen Sonntag einen Sonntag der
ökumenischen Verpflichtung einzuführen, in Erinnerung an die
feierliche Neuverpflichtung zum Ökumenischen Rat der Kirchen während
dieser Vollversammlung am dritten Adventssonntag 1998. Damit soll der Schwerpunkt
auf die Beiträge aus der Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtung
gelegt und gleichzeitig eine Gelegenheit zur Mittelbeschaffung geschaffen
werden. Weiterhin böte sich den Mitgliedskirchen dadurch eine Möglichkeit,
sich partizipatorisch an der weltweiten ökumenischen Bewegung zu
beteiligen.
III. Empfehlungen des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss legt der Vollversammlung folgende Empfehlungen vor:
1.
Sonntag der ökumenischen Verpflichtung
Wir
empfehlen, daß die Mitgliedskirchen angeregt werden, einen Sonntag
der ökumenischen Verpflichtung einzurichten, an dem für die Arbeit
des Ökumenischen Rates der Kirchen gesammelt wird. Wir schlagen dafür
den dritten Sonntag im Advent oder einen anderen Sonntag vor, den die Kirchen
frei bestimmen könnten. (gebilligt)
2.
Finanzielle Unterstützung seitens der Mitgliedskirchen und angeschlossenen
Mitgliedskirchen
2.1.
Wir empfehlen der Vollversammlung, die Satzungsänderung zur finanziellen
Beteiligung anzunehmen und den Zentralausschuss anzuweisen, auf seiner
ersten Tagung darüber zu beschliessen, wie Satzungsartikel I.6.c zur
Nichterfüllung der finanziellen Pflichten zu interpretieren ist, und
die Mitgliedskirchen darüber in Kenntnis zu setzen.
2.2. Wir empfehlen, den Mindestbeitrag niedrig zu halten, um alle Mitglieder und angeschlossenen Mitglieder zu ermutigen, ihren Beitrag zu zahlen.
2.3. Wir empfehlen, das Ziel von 10 Millionen Schweizer Franken an Mitgliedsbeiträgen anzusetzen, das innerhalb von fünf Jahren zu erreichen wäre.
2.4. Ferner empfehlen wir, zur Zahlung nichtzweckgebundener Mittel ausserhalb der Mitgliedsbeiträge zu ermutigen. (gebilligt)
3.
Zusätzliche Finanzierungsquellen
3.1
Wir empfehlen den Teams, sich unter der Koordinierung von OICD mit der
Frage der Mittelbeschaffung für ihre Aktivitäten zu befassen
und in diesem Sinne bei Finanzierungsquellen ausserhalb der Mitgliedskirchen
vorstellig zu werden. Zu diesem Zweck sollte der ÖRK Workshops veranstalten,
die den Teams helfen, diese Aufgabe aktiv und innovativ zu
erfüllen.
3.2. Wir empfehlen, daß der Generalsekretär dafür Sorge trägt, dass eine Konsultation über neue Wege der Einkommensentwicklung und der Erschliessung neuer Finanzquellen mit ökumenischen Experten/innen für Mittelbeschaffung und Marketing einberufen wird.
3.3. Wir ermutigen zum Einsatz abgestellter Mitarbeiter/innen und zur Entgegennahme und Nutzung von Sachleistungen. (gebilligt)
4.
Rücklagen
4.1.
Wir empfehlen, Rücklagen in angemessenem und verantwortbarem Umfang
anzulegen und die wegen der Finanzkrisen der vergangenen Jahre erschöpften
Rücklagen so bald wie möglich wieder aufzufüllen. Deshalb
sollte die Prüfung von Höhe und Zweck der Rücklagen vervollständigt
und dem Exekutivausschuss auf seiner nächsten Tagung ein Bericht vorgelegt
werden.
4.2. Wir empfehlen klare Richtlinien für den Einsatz von Mitteln aus den Rücklagen, die vom neuen Exekutivausschuss auf seiner ersten Tagung gebilligt werden müssen. (gebilligt)
5.
Investitionspolitik
Wir
empfehlen die Fortsetzung der neu eingeführten vorsichtigen Investitionspolitik
mit regelmässiger Ueberprüfung der Investition. (gebilligt)
6.
Einkommensentwicklung und Haushaltsplanung
6.1.
Wir empfehlen, für die Einkommensentwicklung ausreichend finanzielle
Mittel und Personal zur Verfügung zu stellen.
6.2. Wir empfehlen die Entwicklung effektiverer Instrumente für finanzielle Prognosen (für die langfristige Finanzplanung).
6.3. Zur Verwirklichung eines ausgeglichenen Haushalts empfehlen wir einen Dreijahres-Haushaltsvoranschlag und ermutigen die Mitgliedskirchen, ihre Beiträge nach Möglichkeit für für diesen Zeitraum im voraus zu planen.
6.4. Wir empfehlen, daß Projekte zeitlich begrenzt werden und regen an, dass diese Begrenzungen eingehalten werden und die geleistete Arbeit angemessen ausgewertet wird. (gebilligt)
7.
Gebäude - Ökumenisches Zentrum in Genf und Ökumenisches
Institut Bossey
Wir
stellen fest, daß bereits mit der Einrichtung eines Fonds zur Renovierung
dieser Gebäude begonnen worden ist, und empfehlen, daß der Generalsekretär
dem Exekutivausschuss auf seiner Tagung in der zweiten Jahreshälfte
1999 einen detaillierten Finanzierungsvorschlag für diese Projekte
unterbreitet. (gebilligt)
8.
Öffentlichkeitsarbeit
Der
Finanzausschuß ist sich bewußt, dass Öffentlichkeitsarbeit
eher die Aufgabe des Kommunikationsteams des Rates ist, vertritt aber die
Ansicht, dass der Erfolg dieser Arbeit von zentraler Bedeutung für
die Ausarbeitung einer effizienten Strategie der Einkommensentwicklung
ist. Deshalb empfehlen wir die Aufstellung eines Plans für die bessere
Profilierung des Ökumenischen Rates. Das Laienbildungsprogramm von
Bossey könnte zum Beispiel ein Element dieser Strategie sein.
(gebilligt)
Schlussfolgerung
Der
Finanzausschuss der Vollversammlung weist darauf hin, dass kein Anlass zur Zufriedenheit
über die Finanzlage des Rates besteht, und empfiehlt der Vollversammlung - zu einem
Zeitpunkt, da wir uns in diesem 50. Jahr seines Bestehens dazu verpflichten, den
Ökumenischen Rat der Kirchen zu stärken - diesen Bericht und seine
Empfehlungen.
Vollversammlungsausschüsse
8. Vollversammlung und 50. Geburtstag |