wer sind wir?

Wie der Ökumenische Rat der Kirchen organisiert ist

Eine kurze Einführung

Viele Mitglieder des in Harare gewählten Zentralausschusses haben wenig Erfahrung mit den Strukturen, durch die der Ökumenische Rat seine Tätigkeiten ausübt.

Das ist keineswegs ungewöhnlich. Nach jeder Vollversammlung werden die ÖRK-Leitungsgremien erneuert und durch die Aufnahme neuer Mitglieder bereichert. Doch damit die Zentralausschussmitglieder ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auch tatsächlich in den Rat einbringen können, müssen sie wissen, wie der ÖRK funktioniert. Ein Teil der Strukturen und Verfahrensweisen mag ihnen von den eigenen Kirchen her bekannt vorkommen, andere sind ihnen möglicherweise fremd.

Dieses Gefühl mangelnder Vertrautheit ist nach Harare wahrscheinlich stärker als sonst, denn die Jubiläumsversammlung leitete für den Rat einen Neubeginn ein. Symbol dieses Neuanfangs -und zugleich auch Orientierungshilfe -ist das Dokument Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen (CUV). Der vorangehende Zentralausschuss hat diesen Text im September 1997 als Grundsatzerklärung angenommen. Dies war Höhepunkt und Abschluss von nicht weniger als achtjährigen Beratungen und Debatten im ÖRK und in den Mitgliedskirchen sowie mit zahlreichen ökumenischen Partnern.

Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I hat in Harare das CUV-Dokument begrüsst und es als den "Ausgangspunkt für unsere gemeinsame Reise in das neue Jahrtausend" bezeichnet. Die Vollversammlung empfahl das Dokument als "Rahmen und Bezug" für die Entwicklung und Auswertung der Aktivitäten des Rates in den kommenden Jahren. Sie billigte auch mehrere Verfassungsänderungen, die einige der Implikationen des CUV-Dokuments in neue Bestimmungen für die ÖRK-Leitungsstrukturen umsetzen.

Noch vor der Vollversammlung hat der Zentralausschuss die Verwirklichung einer neuen "Programm-und Leitungsstruktur für den ÖRK" genehmigt. Diese neue Struktur ist seit Januar in Kraft, und der Stab ist dabei, sich mit der Zusammenarbeit nach dem neuen Konzept vertraut zu machen. Gleichzeitig bemühen wir uns, den ÖRK-Partnern in Kirchen, Hilfswerken und anderen Organisationen diese strukturellen Veränderungen verständlich zu machen.

Die vorliegende Einführung in die Struktur des ÖRK nach Harare gliedert sich in drei Teile. Zunächst befassen wir uns mit den Leitungsgremien, sodann mit der Rolle der beratenden Gremien und schliesslich mit der internen Organisation des ÖRK-Stabs. Im Sinne des CUV-Dokuments ist diese Reihenfolge wichtig, denn sie unterstreicht die "wesensmässige Identität des ÖRK als eine Gemeinschaft von Kirchen" (CUV 3.12.1). Die Leitungs-und die Beratungsgremien des ÖRK bringen am deutlichsten diesen Charakter einer Gemeinschaft von Kirchen zum Ausdruck, denn alle Mitglieder der Leitungsgremien und die meisten Mitglieder der beratenden Gremien kommen aus den Mitgliedskirchen des ÖRK. Die Tagungen dieser Gremien bieten den Kirchen Gelegenheit zum Gedankenaustausch, und ihre Mitglieder sind wichtige Kommunikationsträger zwischen dem Genfer ÖRK-Sitz und den Mitgliedskirchen des Rates.

Strukturell wurde ein Unterschied gemacht zwischen den Gremien, die im Namen der Mitgliedskirchen unmittelbar für die Leitung des ÖRK zuständig sind und Richtlinienkompetenz besitzen, und den von ihnen ernannten Gremien, die sie in Sachfragen beraten und entsprechende Empfehlungen aussprechen.

Da die Diskussion über die Struktur einer Institution meist abstrakt ist, könnte man versucht sein, die Bedeutung struktureller Fragen zu unterschätzen. Es könnte daher hilfreich sein, an dieser Stelle zu zitieren, was im CUV-Dokument über den "Rat als Organisation" steht:

Als eine Gemeinschaft von Kirchen und als Instrument zur Stärkung der ökumenischen Bewegung hat der Ökumenische Rat der Kirchen ein institutionelles Profil. ... Allerdings darf der ÖRK als Institution nicht durch Institutionalismus gelähmt werden, denn seine Berufung zum Dienst an den Kirchen und der ökumenischen Bewegung erfordert einen lebendigen Organismus, der auf neue Herausforderungen, wie sie die sich ändernden Zeiten mit sich bringen, sowie auf neue ökumenische Partner eingehen und sich dem wachsenden Verständnis der ökumenischen Berufung anpassen kann.

Strukturen sind das Mittel, mit dem der Rat versucht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Leben seiner Wirklichkeit als Gemeinschaft von Kirchen wirkungsvoll Ausdruck zu verleihen. Sie bilden die grundlegende Gestalt des Rates, den Rahmen für bestimmte Arbeitsaufteilungen. Veränderungen innerhalb dieses Rahmens bedeuten nicht, dass die Erkenntnisse der Vergangenheit ersetzt werden oder deren Wert verleugnet wird, sie spiegeln vielmehr einen kontinuierlichen Dialog über Verständnisse und Vorstellungen wider. (CUV 3, 13 -3, 14).


Die folgenden Ausführungen sollen zu einem solchen "kontinuierlichen Dialog über Verständnisse und Vorstellungen" anregen.



Die Leitungsgremien des ÖRK

Die für die Leitung des ÖRK und für die Aufstellung von Richtlinien zuständigen Gremien sind die Vollversammlung, das Präsidium und der Zentralausschuss mit seinen drei ständigen Unterausschüssen, dem Exekutivausschuss, dem Programmausschuss und dem Finanzausschuss. Ihre Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche, ihre Zusammensetzung und das Verfahren für die Auswahl ihrer Mitglieder sind in den Satzungsartikeln III -VIII niedergelegt.

  • Die Vollversammlung, zu der alle Mitgliedskirchen Vertreter/innen entsenden, ist das höchste Leitungsorgan des ÖRK. Alle anderen Leitungsgremien erhalten ihre Vollmachten von der Vollversammlung, und ihre Mitgliedschaft setzt sich zu einem grossen Teil aus Vollversammlungsdelegierten zusammen.

  • Als Zentralausschussmitglieder von Amts wegen wirken die Präsidenten und Präsidentinnen bei der Leitung und bei Grundsatzentscheidungen mit. Insbesondere haben sie jedoch die Aufgabe, "die Ökumene zu fördern und die Arbeit des Rates allgemein und insbesondere in ihren jeweiligen Regionen zu vermitteln" (Art. IV.1 der Satzung).

  • Der Zentralausschuss setzt sich aus Vollversammlungsdelegierten zusammen und wird von der Vollversammlung gewählt. In der Zeit zwischen zwei Vollversammlungen ist er das höchste Leitungsorgan des ÖRK. Der Zentralausschuss wählt drei ständige Unterausschüsse -den Exekutiv-, den Programm-und den Finanzausschuss -, die ihm unmittelbar rechenschaftspflichtig sind. Er allein kann Richtlinien für den ÖRK aufstellen -und zwar auf Empfehlung der genannten drei Ausschüsse oder anderer Weisungsausschüsse (wie sie Art. V.5.a vorsieht) -, während seine Unterausschüsse für die Begleitung und Beaufsichtigung der Umsetzung von Grundsatzentscheidungen zuständig sind.

  • Der Exekutivausschuss ist für die "Begleitung und Beaufsichtigung der laufenden Programme und Aktivitäten des Ökumenischen Rates der Kirchen" (Art. VI.2.b) zuständig. Ferner "überwacht er die Haushaltsführung und kann, falls erforderlich, Ausgabenbeschränkungen anordnen" (Art. VI.2.d).

    Sowohl der Programm-als auch der Finanzausschuss erstatten unmittelbar dem Zentralausschuss Bericht und treten in der Regel während dessen Tagungen zusammen. Die Arbeit aller drei ständigen Unterausschüsse des Zentralausschusses ist eng miteinander verflochten, und die Satzung sieht Überschneidungen in der Mitgliedschaft vor, um die Koordination unter ihnen zu erleichtern.

  • Der Programmausschuss hat insbesondere die Aufgabe, "dem Zentralausschuss Empfehlungen zu allen Angelegenheiten zu unterbreiten, die die Programme und Aktivitäten des Ökumenischen Rates der Kirchen betreffen" (siehe detaillierte Erläuterungen zu dieser Aufgabe in Art. VII.3a-g). Während der Exekutivausschuss im wesentlichen verwaltungstechnische Aufgaben und Aufsichtspflichten erfüllt, ist der Programmausschusses für die inhaltliche Dimension der Aktivitäten des ÖRK verantwortlich.

  • Der Finanzausschuss "behandelt alle finanziellen Fragen, die mit den Unternehmungen des ÖRK zusammenhängen, und richtet entsprechende Empfehlungen an den Zentralausschuss" (Art. VIII. 2.b), und zwar in Bezug auf Haushaltsplanung, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen und Vermögensfragen.

Beratende Gremien

Wie der Name bereits erkennen lässt, werden beratende Gremien eingesetzt, um den Programmausschuss und den Finanzausschuss zu beraten und ihnen Empfehlungen zu unterbreiten. Diese Gremien leisten wichtige Hilfestellung für diejenigen, die mit der Leitung des ÖRK betraut sind. Sie stellen dem Rat nicht nur ihre Sachkenntnis in zahlreichen für die Ökumene relevanten Fragen zur Verfügung, sondern bieten auch vielen weiteren Vertretern und Vertreterinnen der Mitgliedskirchen die Möglichkeit, unmittelbar im Leben und an der Arbeit dieser "Gemeinschaft der Kirchen" mitzuwirken.

  • Vier dieser beratenden Gremien werden als Kommissionen bezeichnet, und zwar diejenigen, die sich mit Glauben und Kirchenverfassung, Mission und Evangelisation, Bildung und ökumenischer Ausbildung sowie mit internationalen Angelegenheiten befassen. Das Mandat jeder Kommission konzentriert sich auf einen der Bereiche, die traditionell zum ÖRK-Verfassungsauftrag gehören und die früher die Arbeitsbereiche der vier ökumenischen Pionierorganisationen waren, die in Artikel III der Verfassung genannt sind.

    Diese vier Kommissionen werden vom Zentralausschuss gewählt. Ihre Tätigkeit richtet sich nach ihrer jeweiligen Satzung (die dem Zentralausschuss im August-September 1999 zur Billigung vorliegen wird), und sie werden dem Zentralausschuss durch den Programmausschuss Bericht erstatten. Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Stab und sind nicht ermächtigt, über die Zuteilung personeller oder finanzieller Ressourcen zu entscheiden.

    Für den Bereich von Glauben und Kirchenverfassung gibt es eine Ständige Kommission und eine Plenarkommission, und die Kommission für Weltmission und Evangelisation wird ergänzt durch eine Konferenz für Weltmission und Evangelisation. Diese beiden übergreifenden Gremien ermöglichen sowohl eine breitere Mitwirkung der Mitgliedskirchen als auch die Teilnahme von Vertretern/innen von Kirchen und Organisationen (wie der römisch-katholischen Kirche), die nicht institutionell mit dem ÖRK verbunden sind.

  • Ebenso wie diese vier Kommissionen wird auch das Kuratorium des Ökumenischen Instituts (Bossey) vom Zentralausschuss gewählt und verfügt über eine eigene Satzung. Es hat ein besonderes Mandat, das Leitlinien für die Tätigkeit des Instituts bietet und gleichzeitig auch auf die besonderen Erfordernisse im Managementbereich eingeht.

  • Der Programmausschuss kann dem Zentralausschuss nicht nur Empfehlungen zu Mandat und Grösse der vier Kommissionen und des Bossey-Kuratoriums unterbreiten, sondern auch "nach Bedarf weitere Beratungsgruppen für spezifische Bereiche oder bestimmte Teil der Mitgliedschaft einsetzen" (Art. VII.3.e-g). Die Anzahl und der Umfang solcher Beratungsgruppen sowie die Häufigkeit ihrer Tagungen hängen davon ab, welchen Bedarf der Programmausschuss sieht und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Solche Beratungsgruppen, die kleiner sind als die Kommissionen, können für folgende Arbeitsbereiche eingesetzt werden:
    Kommunikation
    Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung
    Frauen
    Jugend
    Beziehungen zu Kirchen und ökumenischen Einrichtungen
    Regionale Beziehungen
    Interreligiöse Beziehungen
    In einigen dieser Bereiche mag es geeignetere und wirksamere Möglichkeiten geben, um das erforderliche Fachwissen und die Mitwirkung bei der ÖRK-Arbeit zu mobilisieren, als die Einrichtung einer ständigen Beratungsgruppe mit einem Mandat für sieben Jahre. Ebenso wie die Kommissionen sind diese besonderen Beratungsgruppen dem Programmausschuss verantwortlich und haben gegenüber dem Stab des betreffenden Arbeitsbereichs keine Weisungsbefugnis.

  • Zwei Beratungsgruppen unterstehen unmittelbar dem Finanzausschuss: der Rechnungsprüfungsausschuss und die Beratungsgruppe für Investitionsfragen. Ihre Aufgabe ist es, den ÖRK in Fragen der Finanzberichterstattung bzw. der Investitionspolitik zu beraten und Empfehlungen zu unterbreiten. Da der Exekutivausschuss besondere Verantwortung für die ÖRK-Finanzen trägt, arbeiten diese beiden Beratungsgruppen eng mit dem Finanzausschuss des Exektivausschusses zusammen.

Interne Organisation

Wie bereits erwähnt, hat der Zentralausschuss bei der Annahme der CUV-Grundsatzerklärung im September 1997 auch den Vorschlag für eine neue "Programm-und Leitungsstruktur" des ÖRK gebilligt. Diese neue Organisationsstruktur baut auf den Erkenntnissen über das Wesen und die Tätigkeit des ÖRK auf, die im Rahmen der CUV-Diskussion gewonnen wurden. Besonderes Gewicht wurde der Entwicklung einer flexiblen Struktur beigemessen, die die integrierte Zusammenarbeit aller Teile des Rates fördert.

Von grundlegender Bedeutung für diese neue Struktur ist die Tatsache, dass der Stab als "eine einzige Verwaltungseinheit" betrachtet und aus einem integrierten Haushalt finanziert wird. Aus praktischen Gründen sind Mitarbeiter/innen mit ähnlichen Aufgaben in Teams und diese wiederum in vier Clusters zusammengefasst worden. Diese sehen zwar auf den ersten Blick genauso aus wie die bisherigen "Programmeinheiten" oder "Arbeitsbereiche", doch die neue Bezeichnung signalisiert eine gezielte und sehr weitgehende Änderung der Arbeitsmethoden und des Arbeitsstils. Zwar braucht der ÖRK auch weiterhin Fachkräfte, doch bei der neuen internen Organisation wird vom Stab insbesondere auch die Bereitschaft erwartet, eng mit Kollegen und auswärtigen Partnern zusammenzuarbeiten. Ferner soll der Rat insgesamt in die Lage versetzt werden, flexibel und kreativ auf neue Fragen und Probleme einzugehen, ohne jedesmal strukturelle Veränderungen vornehmen zu müssen.

  • Die vier Cluster -Problembereiche und Themen, Beziehungen,Kommunikation sowie Finanzen, Dienstleistungen und Verwaltung -sind interne, verwaltungstechnische Gruppierungen. Keiner von ihnen ist eine in sich abgeschlossene Einheit, sondern sie sind alle voneinander abhängig.

  • Jeder Cluster hat eine/n hauptamtliche/n Direktor/in. Die vier Direktoren/innen der Cluster bilden zusammen mit den Mitgliedern des Generalsekretariats die Leitungsgruppe des Stabes. Diese tritt wöchentlich zusammen und ist das "wichtigste interne Managementteam... Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Aktivitäten des Rates in integrierter und kohärenter Weise durchgeführt werden" (Art. IX.4). Die Mitglieder der Leitungsgruppe des Stabes sind Mitglieder die vom Zentralausschuss gewählt werden, während alle anderen leitenden Mitarbeiter/innen vom Exekutivausschuss ernannt werden. Die Leitungsgruppe des Stabes hat die Aufgabe, die von den Leitungsgremien festgelegten Richtlinien umzusetzen. Alle Mitarbeiter/innen sind über die Leitungsgruppe des Stabes dem Exekutiv- und dem Zentralausschuss sowie deren Unterausschüssen rechenschaftspflichtig.

  • Die Teams, aus denen sich die vier Cluster zusammensetzen, haben je nach ihren spezifischen Aufgaben unterschiedliche Grössen und Formen; die Teams im Cluster "Problembereiche und Themen" und im Cluster "Beziehungen" sind für Bereiche gebildet worden, die spezifische Verfassungsmandate widerspiegeln und sichtbar machen. Die Teams im Cluster "Kommunikation" und im Cluster "Finanzen, Dienstleistungen und Verwaltung" spiegeln funktionelle Unterteilungen innerhalb der Kommunikationsarbeit des Rates bzw. im Bereich des Managements der verschiedenen Ressourcen wider.

    In jedem Team gibt es - turnusmässig wechselnd - eine/n Koordinator/in sowie eine bestimmte Kernbelegschaft, die dem Team vom Generalsekretär zugewiesen wird. Die Koordinatoren/innen bilden zusammen mit den Mitgliedern der Leitungsgruppe des Stabes die Beratungsgruppe des Stabes, an deren monatlichen Sitzungen alle ÖRK-Mitarbeiter/innen teilnehmen können. Sie ist ein Forum, auf dem die Kolleginnen und Kollegen Gedanken austauschen und wichtige aktuelle Themen diskutieren sowie die Aktivitäten des Rates auswerten und generell "ein Arbeitsbewusstsein und einen Arbeitsstil zu entwickeln, die Integration, Zusammenarbeit und Kollegialität stärken und fördern" (Art. IX.5.e) der Satzung).

  • In der neuen Struktur ist das Generalsekretariat erheblich kleiner als zuvor (da Verwaltung und Finanzen sowie Kommunikation eigene Cluster bilden). Es besteht aus dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär und dem Verwaltungsstab. Der Generalsekretär ist von Amts wegen Mitglied des Zentral- und des Exekutivausschusses sowie Vorsitzender der Leitungsgruppe des Stabes; der stellvertretende Generalsekretär leitet die Beratungsgruppe des Stabes.

  • Um diesen Überblick über die interne Organisation des ÖRK zu vervollständigen, sind noch vier Einrichtungen zu nennen, die zwar der oben beschriebenen Struktur angegliedert, jedoch nicht vollständig in sie integriert sind, da jede von ihnen verwaltungstechnisch auch mit Einrichtungen ausserhalb des ÖRK verbunden ist.
    • Das Ökumenische Institut in Bossey, dessen jährliche Ökumenische Hochschule in Zusammenarbeit mit der theologischen Fakultät der Universität Genf veranstaltet wird, ist aus ÖRK-internen verwaltungstechnischen Gründen dem Generalsekretariat angeschlossen.
    • Der Ökumenische Darlehensfonds (ECLOF), eine rechtlich selbständige Stiftung, die Kredite an die verschiedensten Projekte in aller Welt vergibt, ist verwaltungstechnisch dem Cluster "Beziehungen" angegliedert.
    • Ebenfalls zum Cluster "Beziehungen" gehört Kirchen helfen gemeinsam (ACT), ein gemeinsames Projekt des ÖRK und des Lutherischen Weltbundes, das Nothilfe organisiert.
    • Der Ökumenische Nachrichtendienst (ENI) ist ein Gemeinsschaftsprojekt des ÖRK und dreier im Ökumenischen Zentrum ansässigen Schwesterorganisationen: des Lutherischen Weltbundes, des Reformierten Weltbundes und der Konferenz Europäischer Kirchen. ENI versorgt kirchliche und weltliche Medien mit den neuesten Nachrichten über die ökumenische Bewegung.Verwaltungstechnisch ist ENI dem Cluster "Kommunikation" angeschlossen.
    Alle vier Einrichtungen haben ihre eigenen Entscheidungsstrukturen, in denen der ÖRK vertreten ist. Sie unterstehen somit nicht direkt den ÖRK-Leitungsgremien und erstatten ihnen auch nicht unmittelbar Bericht.



anfang

wer

was

dov

info

links

karte

homepage

© Urheberrecht 2000 Ökumenischer Rat der Kirchen. Für Kommentare: webeditor