Eine kurze Einführung
Viele Mitglieder des in Harare gewählten Zentralausschusses haben
wenig Erfahrung mit den Strukturen, durch die der Ökumenische Rat seine
Tätigkeiten ausübt.
Das ist keineswegs ungewöhnlich. Nach jeder Vollversammlung werden die
ÖRK-Leitungsgremien erneuert und durch die Aufnahme neuer Mitglieder bereichert.
Doch damit die Zentralausschussmitglieder ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auch
tatsächlich in den Rat einbringen können, müssen sie wissen, wie der
ÖRK funktioniert. Ein Teil der Strukturen und Verfahrensweisen mag ihnen von den
eigenen Kirchen her bekannt vorkommen, andere sind ihnen möglicherweise fremd.
Dieses Gefühl mangelnder Vertrautheit ist nach Harare wahrscheinlich stärker als
sonst, denn die Jubiläumsversammlung leitete für den Rat einen Neubeginn ein.
Symbol dieses Neuanfangs -und zugleich auch Orientierungshilfe -ist das Dokument Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und
einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen (CUV). Der
vorangehende Zentralausschuss hat diesen Text im September 1997 als
Grundsatzerklärung angenommen. Dies war Höhepunkt und Abschluss von nicht
weniger als achtjährigen Beratungen und Debatten im ÖRK und in den
Mitgliedskirchen sowie mit zahlreichen ökumenischen Partnern.
Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I hat in Harare das CUV-Dokument
begrüsst und es als den "Ausgangspunkt für unsere gemeinsame Reise in das neue
Jahrtausend" bezeichnet. Die Vollversammlung empfahl das Dokument als "Rahmen und
Bezug" für die Entwicklung und Auswertung der Aktivitäten des Rates in den
kommenden Jahren. Sie billigte auch mehrere Verfassungsänderungen, die einige der
Implikationen des CUV-Dokuments in neue Bestimmungen für die
ÖRK-Leitungsstrukturen umsetzen.
Noch vor der Vollversammlung hat der Zentralausschuss die Verwirklichung einer neuen
"Programm-und Leitungsstruktur für den ÖRK" genehmigt. Diese neue Struktur
ist seit Januar in Kraft, und der Stab ist dabei, sich mit der Zusammenarbeit nach dem neuen
Konzept vertraut zu machen. Gleichzeitig bemühen wir uns, den ÖRK-Partnern in
Kirchen, Hilfswerken und anderen Organisationen diese strukturellen Veränderungen
verständlich zu machen.
Die vorliegende Einführung in die Struktur des ÖRK nach Harare gliedert sich in
drei Teile. Zunächst befassen wir uns mit den Leitungsgremien, sodann mit der
Rolle der beratenden Gremien und schliesslich mit der internen Organisation
des
ÖRK-Stabs. Im Sinne des CUV-Dokuments ist diese Reihenfolge wichtig, denn sie
unterstreicht die "wesensmässige Identität des ÖRK als eine Gemeinschaft
von Kirchen" (CUV 3.12.1). Die Leitungs-und die Beratungsgremien des ÖRK bringen
am deutlichsten diesen Charakter einer Gemeinschaft von Kirchen zum Ausdruck, denn alle
Mitglieder der Leitungsgremien und die meisten Mitglieder der beratenden Gremien kommen
aus den Mitgliedskirchen des ÖRK. Die Tagungen dieser Gremien bieten den Kirchen
Gelegenheit zum Gedankenaustausch, und ihre Mitglieder sind wichtige
Kommunikationsträger zwischen dem Genfer ÖRK-Sitz und den Mitgliedskirchen
des Rates.
Strukturell wurde ein Unterschied gemacht zwischen den Gremien, die im Namen der
Mitgliedskirchen unmittelbar für die Leitung des ÖRK zuständig
sind und Richtlinienkompetenz besitzen, und den von ihnen ernannten Gremien, die sie
in Sachfragen beraten und entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Da die Diskussion über die Struktur einer Institution meist abstrakt ist, könnte
man versucht sein, die Bedeutung struktureller Fragen zu unterschätzen. Es
könnte daher hilfreich sein, an dieser Stelle zu zitieren, was im CUV-Dokument
über den "Rat als Organisation" steht:
Strukturen sind das Mittel, mit dem der Rat versucht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in
seinem Leben seiner Wirklichkeit als Gemeinschaft von Kirchen wirkungsvoll Ausdruck zu
verleihen. Sie bilden die grundlegende Gestalt des Rates, den Rahmen für bestimmte
Arbeitsaufteilungen. Veränderungen innerhalb dieses Rahmens bedeuten nicht, dass die
Erkenntnisse der Vergangenheit ersetzt werden oder deren Wert verleugnet wird, sie spiegeln
vielmehr einen kontinuierlichen Dialog über Verständnisse und Vorstellungen
wider. (CUV 3, 13 -3, 14).
Als eine Gemeinschaft von Kirchen und als Instrument zur Stärkung der
ökumenischen Bewegung hat der Ökumenische Rat der Kirchen ein institutionelles
Profil. ... Allerdings darf der ÖRK als Institution nicht durch Institutionalismus
gelähmt werden, denn seine Berufung zum Dienst an den Kirchen und der
ökumenischen Bewegung erfordert einen lebendigen Organismus, der auf neue
Herausforderungen, wie sie die sich ändernden Zeiten mit sich bringen, sowie auf neue
ökumenische Partner eingehen und sich dem wachsenden Verständnis der
ökumenischen Berufung anpassen kann.
Die folgenden Ausführungen sollen zu einem solchen "kontinuierlichen
Dialog über Verständnisse und Vorstellungen" anregen.
Die für die Leitung des ÖRK und für die Aufstellung von
Richtlinien zuständigen Gremien sind die Vollversammlung, das Präsidium und
der Zentralausschuss mit seinen drei ständigen Unterausschüssen, dem
Exekutivausschuss, dem Programmausschuss und dem Finanzausschuss. Ihre Aufgaben und
Zuständigkeitsbereiche, ihre Zusammensetzung und das Verfahren für die
Auswahl ihrer Mitglieder sind in den Satzungsartikeln III -VIII niedergelegt.
Sowohl der Programm-als auch der Finanzausschuss erstatten unmittelbar dem
Zentralausschuss Bericht und treten in der Regel während dessen Tagungen zusammen.
Die Arbeit aller drei ständigen Unterausschüsse des Zentralausschusses ist eng
miteinander verflochten, und die Satzung sieht Überschneidungen in der Mitgliedschaft
vor, um die Koordination unter ihnen zu erleichtern.
Wie der Name bereits erkennen lässt, werden beratende
Gremien eingesetzt, um den Programmausschuss und den Finanzausschuss zu beraten und
ihnen Empfehlungen zu unterbreiten. Diese Gremien leisten wichtige Hilfestellung für
diejenigen, die mit der Leitung des ÖRK betraut sind. Sie stellen dem Rat nicht nur ihre
Sachkenntnis in zahlreichen für die Ökumene relevanten Fragen zur
Verfügung, sondern bieten auch vielen weiteren Vertretern und Vertreterinnen der
Mitgliedskirchen die Möglichkeit, unmittelbar im Leben und an der Arbeit dieser
"Gemeinschaft der Kirchen" mitzuwirken.
Diese vier Kommissionen werden vom Zentralausschuss gewählt. Ihre Tätigkeit
richtet sich nach ihrer jeweiligen Satzung (die dem Zentralausschuss im August-September
1999 zur Billigung vorliegen wird), und sie werden dem Zentralausschuss durch den
Programmausschuss Bericht erstatten. Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber
dem Stab und sind nicht ermächtigt, über die Zuteilung personeller oder
finanzieller Ressourcen zu entscheiden.
Für den Bereich von Glauben und Kirchenverfassung gibt es eine Ständige
Kommission und eine Plenarkommission, und die Kommission für Weltmission und
Evangelisation wird ergänzt durch eine Konferenz für Weltmission und
Evangelisation. Diese beiden übergreifenden Gremien ermöglichen sowohl eine
breitere Mitwirkung der Mitgliedskirchen als auch die Teilnahme von Vertretern/innen von
Kirchen und Organisationen (wie der römisch-katholischen Kirche), die nicht
institutionell mit dem ÖRK verbunden sind.
Wie bereits erwähnt, hat der Zentralausschuss bei der Annahme der
CUV-Grundsatzerklärung im September 1997 auch den Vorschlag für eine neue
"Programm-und Leitungsstruktur" des ÖRK gebilligt. Diese neue Organisationsstruktur
baut auf den Erkenntnissen über das Wesen und die Tätigkeit des ÖRK auf,
die im Rahmen der CUV-Diskussion gewonnen wurden. Besonderes Gewicht wurde der
Entwicklung einer flexiblen Struktur beigemessen, die die integrierte Zusammenarbeit aller
Teile des Rates fördert.
Von grundlegender Bedeutung für diese neue Struktur ist die Tatsache, dass der Stab
als "eine einzige Verwaltungseinheit" betrachtet und aus einem integrierten Haushalt finanziert
wird. Aus praktischen Gründen sind Mitarbeiter/innen mit ähnlichen Aufgaben in
Teams und diese wiederum in vier Clusters zusammengefasst worden. Diese sehen zwar auf
den ersten Blick genauso aus wie die bisherigen "Programmeinheiten" oder "Arbeitsbereiche",
doch die neue Bezeichnung signalisiert eine gezielte und sehr weitgehende Änderung der
Arbeitsmethoden und des Arbeitsstils. Zwar braucht der ÖRK auch weiterhin
Fachkräfte, doch bei der neuen internen Organisation wird vom Stab insbesondere auch
die Bereitschaft erwartet, eng mit Kollegen und auswärtigen Partnern
zusammenzuarbeiten. Ferner soll der Rat insgesamt in die Lage versetzt werden, flexibel und
kreativ auf neue Fragen und Probleme einzugehen, ohne jedesmal strukturelle
Veränderungen vornehmen zu müssen.
In jedem Team gibt es - turnusmässig wechselnd - eine/n Koordinator/in sowie eine
bestimmte Kernbelegschaft, die dem Team vom Generalsekretär zugewiesen wird. Die
Koordinatoren/innen bilden zusammen mit den Mitgliedern der Leitungsgruppe des Stabes die
Beratungsgruppe des Stabes, an deren monatlichen Sitzungen alle
ÖRK-Mitarbeiter/innen teilnehmen können. Sie ist ein Forum, auf dem die
Kolleginnen und
Kollegen Gedanken austauschen und wichtige aktuelle Themen diskutieren sowie die
Aktivitäten des Rates auswerten und generell "ein Arbeitsbewusstsein und einen
Arbeitsstil zu entwickeln, die Integration, Zusammenarbeit und Kollegialität
stärken und fördern" (Art. IX.5.e) der Satzung).
Beratende Gremien
Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung
Frauen
Jugend
Beziehungen zu Kirchen und ökumenischen Einrichtungen
Regionale Beziehungen
Interreligiöse Beziehungen
Interne Organisation
Alle vier Einrichtungen haben ihre eigenen Entscheidungsstrukturen, in denen der ÖRK
vertreten ist. Sie unterstehen somit nicht direkt den ÖRK-Leitungsgremien und erstatten
ihnen auch nicht unmittelbar Bericht.