Landminen verbieten
die unsichtbaren Killer

In Kambodscha kommt auf jeden Bewohner – Mann, Frau, Kind – eine Landmine. In Angola wird ihre Zahl auf 10-15 Millionen geschätzt. Ägypten gilt als das am dichtesten verminte Land der Welt, einige der Minen stammen noch aus der Schlacht von El Alamein während des Zweiten Weltkriegs. Indien und Pakistan haben 2001 über 1 Million Landminen entlang ihrer gemeinsamen Grenze in Kaschmir verlegt.

Im Dezember 1997 unterzeichneten in Ottawa, Kanada, Vertreter und Vertreterinnen von 122 Regierungen das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Die Regierungen der Welt gestanden ein, dass Antipersonenminen von begrenztem militärischem Nutzen sind und willkürlich menschliches Leid verursachen.

Im Rahmen meiner Erfahrungen in der Friedenssicherungen habe ich mit eigenen Augen die verheerenden Auswirkungen von Landminen und nicht-explodierten Kampfmitteln auf Menschen und Gemeinschaften gesehen. Nicht nur liegen diese abscheulichen Waffen zu Millionen still vergraben und warten darauf, unschuldige Frauen und Kinder zu töten oder zu verstümmeln; das Vorhandensein einer einzigen Landmine – bzw. allein die Angst davor – reicht aus, um ganze Felder brach liegen zu lassen und ganze Dörfer ihres Lebensunterhalts zu berauben. Dies sind zusätzliche Hindernisse für den Wiederaufbau und die Entwicklung eines Landes.
Kofi Annan, UN-Generalsekretär, April 1999


Junges Landminenopfer, Angola

 


Minenentfernung, Angola

Landminen können nicht zwischen einem feindlichen Soldaten und einem spielenden Kind oder einem pflügenden Bauern unterscheiden. Sie töten unterschiedslos und fügen der Zivilbevölkerung Schaden zu, lange nachdem Friedensvereinbarungen unterzeichnet wurden. Landminen unterbinden den Zugang zu Ackerland und Wasserquellen, behindern Transporte und die Auslieferung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und medizinischen Versorgungsgütern. Sie bedeuten Unsicherheit. Der Ökumenische Rat der Kirchen ruft alle Mitgliedskirchen auf, sich für die volle Umsetzung eines allgemein verbindlichen Vertrags über das Verbot von Landminen, für die Minenräumung in allen betroffenen Gebieten und für die Unterstützung von Minenopfern einzusetzen.

Das Problem

Obwohl die Vernichtung von Minenbeständen begonnen hat, verfügen noch immer insgesamt 100 Länder über schätzungsweise 225-240 Millionen Antipersonenminen. Rd. 80 Millionen weitere Minen verseuchen den Grund und Boden von ca. 80 Ländern. Mehr als 15 000 Menschen fallen Jahr für Jahr den Landminen zum Opfer. Tretminen verletzen oder töten durch den starken Luftdruck, Splitterminen durch die herausgeschleuderten Splitter. Überlebenden müssen häufig Gliedmaßen amputiert werden. Viele, die die Explosion zunächst überleben, sterben, weil sie nicht rechtzeitig ärztlich versorgt werden. Da die Kosten für medizinische Versorgung, Rehabilitation und Prothesen für sie unerschwinglich sind, bleiben viele der Opfer behindert und können sich nicht mehr selbst versorgen.

Landminen oder allein schon die Befürchtung, dass ein Gebiet vermint sein könnte, vertreiben die Menschen von ihrem Land. Sie verlieren ihre Häuser, ihre Anbaumöglichkeiten und den Lebensunterhalt für ihre Familien. Wenn Minen nach einem Konflikt den Wiederaufbau blockieren, sind ganze Gemeinschaften betroffen. Die Minenräumung großer Flächen ist zeitraubend und gefährlich, denn sie wird in der Regel mit Metalldetektoren oder per Hand vorgenommen. Das langwierige Aufspüren von willkürlich verlegten Minen und die hohen Räumungskosten haben zur Folge, dass zahlreiche ehemalige Konfliktgebiete noch lange nach Beendigung der Kampfhandlungen unzugänglich bleiben.

Die internationale Reaktion

Die Tagung in Ottawa, die 1997 zum Vertrag über das Verbot von Landminen führte, stellte den Höhepunkt einer bemerkenswerten Kampagne dar, die mit Unterstützung der kanadischen Regierung gestartet worden war und von einer internationalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen, einschließlich Kirchen, angeführt wurde. Die Internationale Kampagne für ein Verbot von Landminen (ICBL) wurde 1992 gegründet und erhielt 1997 den Friedensnobelpreis für ihre Verdienste um den Verbotsvertrag. Die ICBL setzt ihre Arbeit mit der Herausgabe von The Landmine Monitor fort, der Situationsberichte über die Einhaltung des Vertrags enthält. Der Ökumenische Rat der Kirchen und viele seiner Mitgliedskirchen zählen zu den 1300 Organisationen, die sich an der internationalen Kampagne beteiligen.

Obwohl der Vertrag in Kraft getreten ist, bleibt noch viel zu tun, um die Welt von Landminen zu befreien. 49 Länder müssen den Vertrag noch unterzeichnen. Darunter Russland, die USA und China, die über die weltweit größten Minenbestände verfügen; Indien und Pakistan, die beide Landminen herstellen und eine stark verminte gemeinsame Grenze haben; sowie Iran, Irak, Serbien und Vietnam, die kein Exportmoratorium unterzeichnet haben. Es ist zwingend, dass der Vertrag für alle Staaten verbindlich wird und sie verpflichtet, die darin enthaltenen Pläne für die Vernichtung von Antipersonenminen umzusetzen.

Doch selbst wenn keine neuen Landminen mehr verlegt würden, werden die noch vergrabenen auf Jahre hinaus weiter verstümmeln und töten. Um weiteres Leid zu vermeiden, sind dringend Minenaktionsprogramme in stark verminten Gebieten notwendig; dazu gehören Minenaufklärung und Risikoreduzierung, besonders für Kinder, Minenräumung sowie Vernichtung der Lagerbestände. Den Minenopfern muss physische Rehabilitation und langfristige Hilfe zugesichert werden.

Der Vertrag über das Verbot von Landminen verbietet nur Antipersonenminen, nicht aber Antifahrzeugminen oder Streubomben. In einigen Regionen haben Streubomben, die ihr Ziel verfehlt haben, mehr Opfer als Antipersonenminen gefordert. Streubomben setzen hunderte von Kleinbomben frei, die dann in einem weiten Umkreis explodieren. Alle Formen von nicht-explodierten Kampfmitteln stellen eine Gefahr für die Zivilbevölkerung in ehemaligen Konfliktgebieten dar und deshalb muss das Verbot von Landminen auf alle explosiven Kriegsreste ausgeweitet werden.

Die Reaktion des ÖRK

Der Ökumenische Rat der Kirchen unterstrich seine Unterstützung des Vertrags über das Verbot von Landminen mit den Worten: „Wir erklären, dass das Leben der Menschen heilig ist, weil sie nach dem Bild Gottes geschaffen wurden. Deshalb widersetzen wir uns allen Kräften, die entmenschlichen und Leben zerstören; dazu gehören Herstellung und Einsatz von so grausamen Instrumenten wie Landminen.“ (16. September 1997)

Kirchen erleben aus erster Hand das Leid, das Landminen der Zivilbevölkerung in Konfliktzonen oder ehemaligen Konfliktgebieten zufügen. Als Zeugen dieses Leids haben die Kirchen die moralische Verantwortung, Fürsprecher der Minenopfer zu sein und alle Staaten aufzufordern, die Herstellung und Verlegung von Landminen einzustellen, verminte Gebiete zu räumen und den Zivilopfern zu helfen. Viel bleibt aber noch zu tun, um dem Aufruf des ÖRK von 1997 zu folgen, dass „alle Staaten (den Vertrag) ratifizieren und sich damit zu seiner vollen und unmittelbaren Umsetzung verpflichten“.

Da auch die Kirchen in minenverseuchten Gebieten leben und arbeiten, sind sie tagtäglich mit der körperlichen und seelischen Not der Menschen konfrontiert, die durch Antipersonenminen verstümmelt wurden. Gleichermaßen nehmen sie sich der Familien von Minenopfern an. Dadurch, dass sie Minenräumprogramme unterstützen, damit vermintes Land wieder nutzbar wird, können die Kirchen „Schwerter zu Pflugscharen machen“. Die Kirchen müssen auch weiterhin weltweit Friedensstifter sein und in der Dekade zur Überwindung von Gewalt: Kirchen für Frieden und Versöhnung (2001-2010) gemeinsam für Versöhnung und für eine Beendigung von Konflikten eintreten, in denen Landminen eingesetzt werden.

„Da werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Denn es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen.“
Jesaja 2, 4

Eine Herausforderung an die Kirchen

raktische Möglichkeiten für Ihr Engagement:

  • Rufen Sie alle Regierungen zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das Verbot von Landminen von 1997 auf.
  • Wenn Ihre Regierung den Vertrag noch nicht unterzeichnet und ratifiziert hat, nehmen Sie Kontakt zur Kampagne für ein Verbot von Landminen in Ihrem Land auf oder schließen Sie sich mit NROs, Kirchen und Einzelpersonen zusammen, um eine solche Kampagne ins Leben zu rufen.
  • Wenn Ihre Regierung zu den Vertragsstaaten zählt, kontrollieren Sie, ob sie ihre Vertragspflichten einhält und erfüllt.
  • Drängen Sie Ihre Regierung, alle gelagerten Landminen zu vernichten.
  • Schärfen Sie das Bewusstsein für die humanitären Folgen von Landminen, damit der Mineneinsatz bei militärischen Operationen in Zukunft auf Protest stößt.
  • Unterstützen Sie Minenopfer sowie humanitäre Programme, die für medizinische Versorgung, Rehabilitation, Prothesen, Beschäftigungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfe sorgen.
  • Unterstützen Sie Minenaktionsprogramme und Minenräumprojekte in ehemaligen Konfliktgebieten.
  • Organisieren Sie Programme zur Risikoreduzierung, speziell für Kinder, und klären Sie über die Gefährlichkeit von Landminen auf.
  • Informieren Sie über die verheerenden Auswirkungen von Antifahrzeugminen und Streubomben.
  • Teilen Sie dem ÖRK mit, was Sie unternehmen, um das durch Landminen verursachte Leid zu lindern, und treten Sie dem ÖRK-Netz „Friede für die Stadt“ bei, damit Ihr Wirken international bekannt wird.
  • „Der begrenzte militärische Nutzen von Antipersonenminen in den heutigen Konflikten bleibt weit hinter den entsetzlichen humanitären Folgen ihres Einsatzes zurück. Daher sollten das Verbot und die Vernichtung von Landminen von Regierungen und von der gesamten internationalen Gemeinschaft mit äußerster Dringlichkeit betrieben werden.“
    Antipersonenminen: Freund oder Feind?: Eine Studie des militärischen Nutzens und der Effizienz von Antipersonenminen. Internationales Komitee vom Roten Kreuz, 1997.


    „Die Beteiligung an der Kampagne für das Verbot von Kindersoldaten “ ist ein Teil des Sieben-Punkte-Plans von „Friede für die Stadt“

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    Programm für Entmilitarisierung, Abrüstung und Prävention von bewaffneten Konflikten