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16. März 2001

UN-Menschenrechtskommission - ÖRK stellt Globalisierung und Religionsfreiheit
in den Vordergrund


Auf der bevorstehenden 57. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNCHR) vom 19. März bis 23. April beabsichtigt der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), sowohl thematische als auch länderbezogene Anliegen anzusprechen.

"Dieses Jahr hat der ÖRK zwei schriftliche Erklärungen zu thematischen Anliegen eingereicht: eine zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten im Zusammenhang mit der Globalisierung und die andere zu Religionsfreiheit, Freiheit und religiöser Intoleranz", erläutert Clement John, ÖRK-Referent für internationale Beziehungen.

In seiner schriftlichen Erklärung zu wirtschaftlichen. sozialen und kulturellen Rechten begrüsst der ÖRK den vorläufigen Bericht der UN-Sonderberichterstatter Joseph Oloka-Onyango und Deepika Udagama über "Globalisierung und ihre Auswirkungen auf den vollen Genuss der Menschenrechte". Dem ÖRK zufolge "macht" der Bericht "mit klaren und deutlichen Worten auf die negativen Aspekte der Globalisierung aufmerksam, d.h. auf den Ausschluss weiter Teile der in der südlichen Hemissphäre lebenden Weltbevölkerung von den sozialen Nutzen der Globalisierung".

In der schriftlichen Erklärung des ÖRK heisst es weiter, der Bericht weise "zu Recht darauf hin, dass die Welthandelsorganisation und der Internationale Währungsfonds "aufhören müssen, Menschenrechtsfragen in ihren Äusserungen und Operationen als Randfragen zu behandeln'". Der ÖRK erwartet daher mit Spannung, wie auf die Empfehlungen der Berichterstatter reagiert wird. Darin werden Leitlinien für die Ausarbeitung eines Grundpflichtenkatalogs zur Respektierung der Menschenrechte für die Hauptakteure der Globalisierung gefordert. "Damit würde man über die dringend notwendige Handhabe verfügen, um das ungehemmte Agieren der internationalen Finanzinstitute in Schach zu halten", heisst es in der ÖRK-Erklärung abschliessend.

Religionsfreiheit, Freiheit und religiöse Intoleranz gehören seit vielen Jahren zu den Hauptanliegen des ÖRK. Die diesjährige schriftliche Erklärung resultiert aus intensiven Kontakten mit ÖRK-Mitgliedskirchen, die sich in Konfliktsituationen "mit signifikanten religiösen Dimensionen" befinden - wie Sudan oder Indonesien. Ausgehend von diesen Erfahrungen und gestützt auf die eingegangenen Berichte macht der ÖRK die Menschenrechtskommission und die Sonderberichterstatter auf Faktoren aufmerksam, die zu zunehmender religiöser Intoleranz beitragen, wie

  • ungleiche Verteilung der wirtschaftlichen Ressourcen und Vorenthaltung politischer Machtbeteiligung;
  • "die Rückkehr der Religion in den Mittelpunkt des Lebens der Nation", die von einigen begrüsst, von anderen aber als Bedrohung empfunden wird;
  • zunehmender Rückgriff auf die Religion als "Werkzeug und Katalysator bei der Eskalation" von Konflikten;
  • Rufe religiöser Minderheiten nach Intervention - was häufig nationalistische Gefühle weckt und zu weiterer Polarisierung führt;
  • Gottesdienststätten, die missbraucht werden, um religiösen Hass und Gewalt zu schüren;
  • "die Verwendung finanzieller und personeller Mittel aus dem Ausland, um religiöse Intoleranz und Gewalt anzuheizen";
  • die Angst nicht-muslimischer religiöser Minderheiten vor der Einführung der Scharia; solche Minderheiten sehen die Sharia-Gesetze häufig "als diskriminierend (an) und als eine Verletzung der menschlichen Grundrechte von Minderheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen international anerkannten Normen und Standards eingeschlossen sind".

    Der ÖRK tritt in seiner schriftlichen Erklärung daher nachdrücklich für die Förderung des interreligiösen Dialogs sowohl auf internationaler als auch auf Gemeindebene ein: "Sowohl die Regierungen als auch die religiösen Gruppen sollten einen solchen Dialog mit Hilfe von Aufklärungs- und Bewusstseinsbildungsprogrammen fördern, in denen die Mitglieder der Gemeinschaften lernen, ihre Religion und Kultur gegenseitig zu respektieren..."

    John schätzt, dass der ÖRK neben den beiden schriftlichen Erklärungen speziell auf folgende länderspezifische Menschenrechtssituationen eingehen wird, die vor kurzem auch auf seiner Zentralausschusstagung angesprochen wurden: Kolumbien, Sudan, Indonesien, Palästina und Zypern.

    Darüber hinaus wird der ÖRK kleine kirchennahe Delegationen aus Indonesien und Guatemala unterstützen, die zur Teilnahme an bestimmten UNCHR-Sitzungen nach Genf kommen.


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