Ökumenischer Rat der Kirchen
Kommunikationsabteilung
150 route de Ferney, Postfach 2100, 1211 Genf 2,
Schweiz |
||||
UN-Menschenrechtskommission - ÖRK stellt Globalisierung und Religionsfreiheit |
||||
"Dieses Jahr hat der ÖRK zwei schriftliche Erklärungen zu thematischen Anliegen eingereicht: eine zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten im Zusammenhang mit der Globalisierung und die andere zu Religionsfreiheit, Freiheit und religiöser Intoleranz", erläutert Clement John, ÖRK-Referent für internationale Beziehungen. In seiner schriftlichen Erklärung zu wirtschaftlichen. sozialen und kulturellen Rechten begrüsst der ÖRK den vorläufigen Bericht der UN-Sonderberichterstatter Joseph Oloka-Onyango und Deepika Udagama über "Globalisierung und ihre Auswirkungen auf den vollen Genuss der Menschenrechte". Dem ÖRK zufolge "macht" der Bericht "mit klaren und deutlichen Worten auf die negativen Aspekte der Globalisierung aufmerksam, d.h. auf den Ausschluss weiter Teile der in der südlichen Hemissphäre lebenden Weltbevölkerung von den sozialen Nutzen der Globalisierung". In der schriftlichen Erklärung des ÖRK heisst es weiter, der Bericht weise "zu Recht darauf hin, dass die Welthandelsorganisation und der Internationale Währungsfonds "aufhören müssen, Menschenrechtsfragen in ihren Äusserungen und Operationen als Randfragen zu behandeln'". Der ÖRK erwartet daher mit Spannung, wie auf die Empfehlungen der Berichterstatter reagiert wird. Darin werden Leitlinien für die Ausarbeitung eines Grundpflichtenkatalogs zur Respektierung der Menschenrechte für die Hauptakteure der Globalisierung gefordert. "Damit würde man über die dringend notwendige Handhabe verfügen, um das ungehemmte Agieren der internationalen Finanzinstitute in Schach zu halten", heisst es in der ÖRK-Erklärung abschliessend. Religionsfreiheit, Freiheit und religiöse Intoleranz gehören seit vielen Jahren zu den Hauptanliegen des ÖRK. Die diesjährige schriftliche Erklärung resultiert aus intensiven Kontakten mit ÖRK-Mitgliedskirchen, die sich in Konfliktsituationen "mit signifikanten religiösen Dimensionen" befinden - wie Sudan oder Indonesien. Ausgehend von diesen Erfahrungen und gestützt auf die eingegangenen Berichte macht der ÖRK die Menschenrechtskommission und die Sonderberichterstatter auf Faktoren aufmerksam, die zu zunehmender religiöser Intoleranz beitragen, wie Der ÖRK tritt in seiner schriftlichen Erklärung daher nachdrücklich für die Förderung des interreligiösen Dialogs sowohl auf internationaler als auch auf Gemeindebene ein: "Sowohl die Regierungen als auch die religiösen Gruppen sollten einen solchen Dialog mit Hilfe von Aufklärungs- und Bewusstseinsbildungsprogrammen fördern, in denen die Mitglieder der Gemeinschaften lernen, ihre Religion und Kultur gegenseitig zu respektieren..." John schätzt, dass der ÖRK neben den beiden schriftlichen Erklärungen speziell auf folgende länderspezifische Menschenrechtssituationen eingehen wird, die vor kurzem auch auf seiner Zentralausschusstagung angesprochen wurden: Kolumbien, Sudan, Indonesien, Palästina und Zypern. Darüber hinaus wird der ÖRK kleine kirchennahe Delegationen aus Indonesien und Guatemala unterstützen, die zur Teilnahme an bestimmten UNCHR-Sitzungen nach Genf kommen.
Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ist eine Gemeinschaft von 342 Kirchen in über 100 Ländern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die römisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ÖRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefähr alle sieben Jahre zussammentritt. Der ÖRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegründet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretär Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.
|