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24. November 2000

Kirchen rufen UNO dazu auf, die Situation von Arbeitsmigranten/innen in den Golfstaaten zu untersuchen


Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und die Internationale Katholische Kommission für Migration (ICMC) haben die Vereinten Nationen (UNO) gemeinsam dazu aufgerufen, die "zahlreichen Berichte" von schwerwiegenden Vergehen, einschliesslich Mord, an Arbeitsmigrantinnen und -migranten, in den Ländern des Persischen Golfs zu untersuchen.

In einem Brief an Gabriela Rodriguez, der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte von Migranten, rufen der ÖRK und die ICMC die UNO dazu auf, die Situation am Golf vor Ort zu untersuchen. In den Ländern des Persischen Golfs leben etwa zwölf Millionen Arbeitsmigranten und -migrantinnen, hauptsächlich aus Südasien und Ägypten.

Unterzeichner des Schreibens sind William Canny, Generalsekretär der ICMC, und Dwain Epps, Koordinator des ÖRK-Teams für internationale Beziehungen. Im Wortlaut heisst es:

"Wir sind zutiefst beunruhigt über die Situation der Arbeitsmigranten/innen in den Ländern des Persischen Golfs und rufen Sie dazu auf, im Rahmen des UN-Mandats die Situation dieser Menschen zu untersuchen.

Die zahlreichen Berichte über Prügel, Mord und Selbstmord von Arbeitsmigrantinnen, die als Hausangestellte arbeiten, machen eine solche Untersuchung durch Ihr Amt notwendig.

Die Internationale Katholische Kommission für Migration und der Ökumenische Rat der Kirchen treten seit langem für die Rechte von Arbeitsmigranten/innen ein. In diesem Bewusstsein rufen wir Ihre Behörde dazu auf, die besonderen Bedürfnisse und Nöte der Arbeitsmigranten/innen in der Golfregion zu untersuchen.

Wie Ihnen bekannt ist, leben in den Golfstaaten zahlreiche Arbeitsmigranten/innen; auch wenn es keine genauen Statistiken dazu gibt, schätzen wir ihre Zahl auf rund zwölf Millionen, die meisten davon aus Südasien und Ägypten. Wie wir aus Berichten von Menschenrechtsorganisationen, Migrantenverbänden und anderen Quellen wissen, sind ausländische Arbeitskräfte in der Golfregion mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Besonders beunruhigt sind wir durch Berichte von schweren Vergehen, von regelmässigen Beschlagnahmungen der Reisepässe durch Arbeitgeber oder Geldgeber sowie von fehlenden Möglichkeiten eines juristischen Einspruchs im Falle von Konflikten zwischen Arbeitnehmern/innen und Arbeitgebern.

Besondere Sorge bereitet uns die Schutzlosigkeit von Arbeitskräften, deren Pässe von den Arbeitgebern beschlagnahmt wurden. Darüber hinaus macht die Einschaltung privater Arbeitsvermittler und Geldgeber es schwer, einen Verantwortlichen zu finden, wenn ein/e Arbeitsmigrant/in nicht den zugesagten Lohn oder sonstige zugesagte Leistungen erhält. Wenn ein Rechtsweg besteht, ist er häufig zu zeitraubend und kostspielig, als dass Arbeitsmigranten/innen ihn beschreiten könnten.

Hausangestellte haben eine besonders schwache Position, da sie in den Arbeitsgesetzen der meisten Golfstaaten nicht berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass sie keine Rechtsmittel einlegen können, wenn ein Arbeitgeber sie dazu zwingt, 18 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche zu arbeiten.

In einer Zeit, in der die Arbeitsmigranten/innen überall auf der Welt mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, ist die Situation in den Golfstaaten besonders problematisch und erfordert eine nähere Untersuchung. Im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, in denen Arbeitsmigranten/innen leben, gibt es in der Golfregion keine lokalen Organisationen, die die Interessen von Migranten/innen vertreten.

Wir hoffen, dass Ihre Mitarbeiter die Region besuchen können, um sich aus erster Hand ein Bild von der Situation zu machen, sowohl aus Sicht der Regierungen als auch der Migranten/innen, um anschliessend der UN-Menschrechtskommission geeignete Massnahmen zu empfehlen.


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